Internetrecht Freising

Dienstag, 7. Januar 2014

Abmahnung - Waldorf Frommer - Sons Of Anarchy – Staffel 6

Die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH lässt derzeit durch die Waldorf Frommer Rechtsanwälte Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen aussprechen. In deren Namen werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Schadenersatz und Anwaltskosten gefordert. Die vorgelegte Abmahnung betrifft die TV-Serie "Sons Of Anarchy – Staffel 6".

Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung in Tauschbörse

Abmahnende Kanzlei: Waldorf Frommer

Rechteinhaber: Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH

Betroffenes Werk: verschiedene Folgen der Fernsehserie Sons Of Anarchy – Staffel 6

Handlungsmöglichkeiten nach Erhalt einer Abmahnung

Nach derzeitiger Rechtslage besteht eine Vermutung, dass der jeweilige Anschlussinhaber verantwortlich für die über seinen Internetanschluss begangenen Rechtsverletzungen ist. Deswegen erhält er zunächst einmal das Abmahnschreiben.

Mit Erhalt der Abmahnung sollten Sie nicht in Panik verfallen, sondern zunächst Ruhe bewahren und die erhobenen Ansprüche in Ruhe prüfen bzw. prüfen lassen.

Die Abmahnung einfach als Betrug oder Abzocke einzuordnen wäre bereits der erste Fehler. Im Gegenteil ist es verständlich, dass die jeweiligen Rechteinhaber Rechtsverletzungen im Internet verhinden möchten. Ganz anders sieht es hingegen aus, soweit es um die Höhe bzw. den Umfang der jeweiligen Ansprüche geht.

Der oft hohe Zahlungsanspruch ist nie Hauptbestandteil einer Abmahnung. Beträge in Höhe von mehreren hundert bis über tausend Euro können hier durchaus als Regelfall bezeichnet werden. Ob sie aber in diesem Umfang bestehen, ist jeweils im Einzelfall zu prüfen. Ob die Ansprüche wirklich in dem behaupteten Umfang bestehen, kann nicht pauschal bejaht oder verneint werden, allerdings erscheinen die Summen in nahezu allen Fällen unangemessen.

Hauptbestandteil einer jeden Abmahnung ist immer der Unterlassungsanspruch. Schließlich sind Unterlassungsansprüche immer in rechtlicher als auch in finanzieller Hinsicht auswirkungsreicher.

In rechtlicher Hinsicht ist zunächst festzuhalten, dass der Unterlassungsanspruch auf Abgabe einer - grundsätzlich lebenslang bindenden - Unterlassungserklärung gerichtet ist, wobei bei einem Verstoß auch eine Vertragsstrafe fällig würde.

Auf der finanziellen Seite ist der regelmäßig sehr hohe Gegenstandswert eines Unterlassungsanspruch zu berücksichtigen. Dieser ist auch nach der Formulierung des neuen § 97a UrhG zumindest im gerichtlichen Verfahren auf Unterlassung gegeben. Genau aus diesem Grund sind auch Anwalts- und Gerichtskosten bei Unterlassungsverfahren schnell in einem Bereich, der in einem Standard-Verfahren erhebliche Kosten verursachen kann. Wir halten aus diesem Grund für sinnvoll, schon aus Gründen der Kostenvermeidung eine Unterlassungserklärung abzugeben.

Beachten Sie aber, dass Sie in keinem Fall die beiliegende Unterlassungserklärung unterschreiben sollten. Die Abgabe der originalen Unterlassungserklärung führt zu einem Schuldanerkenntnis. Das bedeutet, dass selbst dann wenn der Anschlussinhaber nicht verantwortlich für die Rechtsverletzung ist, er die Kosten der Abmahnung zu tragen hat. Schlimmer noch: es könnten auch Folgeabmahnungen auf die Erklärung Bezug nehmen. Besser sollte die Erklärung modifiziert, d.h. abgeändert werden.

Abzuraten ist hier von der Verwendung von Mustern, die den Einzelfall nicht angemessen erledigen können. Vielmehr muss anwaltliche Hilfe in Betracht gezogen werden.

Erst im Anschluss daran sollte auf den Zahlungsanspruch reagiert werden. Gerade der Kostenpunkt Schadenersatz setzt ein Verschulden voraus, das nicht bei jedem Anschlussinhaber gegeben ist. Schon deswegen kann es sein, dass die Zahlungsansprüche zu hoch bemessen sind.

Urheberrecht ist eine rechtliche Spezialmaterie - gerne helfen wir Ihnen auch in Ihrer Angelegenheit, diese einem wirtschaftlichen Ergebnis zuzuführen.

Kontakt: Rechtsanwalt Matthias Lederer Fürstendamm 7 85354 Freising Tel. 08161 48690 Fax. 08161 92342 Internet: http//internetrecht-freising.de E-Mail: abmahnung@rae-altersberger.de

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