Internetrecht Freising

Sonntag, 29. Januar 2012

Modifizierte Unterlassungserklärung

Wer eine Abmahnung erhalten hat, wird in der Regel mit zwei Ansprüchen konfrontiert: einem Unterlassungsanspruch und einem Zahlungsanspruch.


Gerade im Hinblick auf den Unterlassungsanspruch ist es nicht ausreichend, das abgemahnte Verhalten einfach einzustellen. Oder, so im Falle einer Abmahnung wegen Filesharing, einfach das geschützte Werk von der Festplatte des Computers zu löschen. Die Erstbegehung einer Rechtsverletzung – unabhängig davon, dass diese in diesem Verfahrensstand bislang nur ein Vorwurf und noch nicht nachgewiesen ist – indiziert die Wiederholungsgefahr. Aus diesem Grund ist die Erfüllung des Unterlassungsanspruches, sein Bestehen vorausgesetzt, nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung möglich.


Auch wenn der Abmahnung eine entsprechende vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt ist, so ist regelmäßig von deren Abgabe ohne vorherige Überprüfung abzuraten. Grundsätzlich sollte eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht vorschnell abgegeben werden. Die bedingungslose Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung wird im Regelfall als Schuldanerkenntnis gewertet. Selbst im Falle einer tatsächlich begangenen Urheber- oder sonstigen Rechtsverletzung ist die originale Unterlassungserklärung außerdem oft zu weit gefasst; insbesondere ist der Abgemahnte nicht verpflichtet, die Unterlassungserklärung ausschließlich in der verlangten Form abzugeben, wenn der Unterlassungsanspruch auch anders erfüllt werden kann. Hierzu ist in den meisten Fällen eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung notwendig, aber auch ausreichend.


Weitere Informationen finden Sie hier: Die (modifizierte) Unterlassungseklärung


In unserer Kanzlei beraten wir jährlich rund 700 Mandanten bei einer Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrechts. Gerne können auch Sie sich an uns wenden.


Internet: http://internetrecht-freising.de/

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Internet: http://www.rae-altersberger.de/

Email: lederer@rae-altersberger.de

Freitag, 27. Januar 2012

Abmahnung Waldorf Frommer

Abmahnung Waldorf Frommer, was tun?

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte mit Sitz in München mahnt vor allem für folgende Rechteinhaber ab:

  • Sony Music Entertainment (Germany) GmbH
  • DHV - Der Hörverlag GmbH
  • Verlagsgruppe Lübbe GmbH & Co. KG
  • Verlagsgruppe Random House GmbH
  • Concorde Filmverleih GmbH
  • Constantin Film Verleih GmbH
  • Majestic Filmverleih GmbH
  • Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft
  • Tiberius Film GmbH & Co. KG
  • Warner Bros. Entertainment GmbH
  • Universum Film GmbH

Die abgemahnten Werkarten bei einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung umfassen dabei:

  • Musik (überwiegend komplette Alben)
  • Hörbücher
  • Filme

Regelmäßig werden von den Betroffenen hohe Geldforderungen sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Die Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass die Abgabe der originalen Unterlassungserklärung als Schuldanerkenntnis gewertet wird und dementsprechend allenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte. Betreffend die Forderung sollte das weitere Vorgehen jeweils im Einzelfall gewählt werden, es lassen sich jedoch grundsätzlich in jedem Fall angemessene Lösungen finden. In den meisten Fällen ist wenigstens eine Reduzierung der Forderung möglich.

In unserer Kanzlei beraten wir jährlich rund 700 Mandanten bei einer Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrechts. Gerne können auch Sie sich an uns wenden.

Weitere Informationen zu Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer: Abmahnung Waldorf Frommer

Abmahnung Rasch Rechtsanwälte

Abmahnung Rasch Rechtsanwälte, was tun?

Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte mit Sitz in Hamburg mahnt vor allem für folgende Rechteinhaber ab:

  • Sony Music Entertainment (Germany) GmbH
  • Warner Music Group Germany Holding GmbH
  • EMI Music Germany GmbH & Co. KG
  • Universal Music GmbH

Die abgemahnten Werkarten bei einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung umfassen dabei:

  • Musik (überwiegend komplette Alben)
  • Musik (Zusammenstellung mehrerer Einzeltitel aus sog. Chartcontainern)

Regelmäßig werden von den Betroffenen hohe Geldforderungen (ab 1.200,- EUR) sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Die Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass die Abgabe der originalen Unterlassungserklärung als Schuldanerkenntnis gewertet wird und dementsprechend allenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte. Betreffend die Forderung sollte das weitere Vorgehen jeweils im Einzelfall gewählt werden, es lassen sich jedoch grundsätzlich in jedem Fall angemessene Lösungen finden. In den meisten Fällen ist wenigstens eine Reduzierung der Forderung möglich.

In unserer Kanzlei beraten wir jährlich rund 700 Mandanten bei einer Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrechts. Gerne können auch Sie sich an uns wenden.

Weitere Informationen zu Abmahnungen durch die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte: Abmahnung Rasch Rechtsanwälte

Abmahnung FAREDS

Abmahnung FAREDS, was tun?

Die Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg mahnt vor allem für folgende Rechteinhaber ab:

  • EUROPACORP Société Anonyme
  • Kinostar Theater GmbH
  • Track by Track records UG
  • KSM GmbH
  • MIG Film GmbH
  • Frank Bülles, Jens Kindervater
  • Alex Komlew, Christian Königseder
  • Sven Gruhnwald und Sebastian Göckede

Die abgemahnten Werkarten bei einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung umfassen dabei:

  • Filme
  • Musik (überwiegend Einzeltitel, auch aus sog. Chart-Containern)

Regelmäßig werden von den Betroffenen hohe Geldforderungen sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Die Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass die Abgabe der originalen Unterlassungserklärung als Schuldanerkenntnis gewertet wird und dementsprechend allenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte. Betreffend die Forderung sollte das weitere Vorgehen jeweils im Einzelfall gewählt werden, es lassen sich jedoch grundsätzlich in jedem Fall angemessene Lösungen finden. In den meisten Fällen ist wenigstens eine Reduzierung der Forderung möglich.

In unserer Kanzlei beraten wir jährlich rund 700 Mandanten bei einer Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrechts. Gerne können auch Sie sich an uns wenden.

Weitere Informationen zu Abmahnungen durch die Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH: Abmahnung FAREDS