Internetrecht Freising

Montag, 18. Juli 2011

Waldorf Frommer Rechtsanwälte Filesharing Abmahnung MGMT Congratulations (Musikalbum)

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH ab.


Betroffenes Werk: MGMT- Congratulations (Musikalbum)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 956,00 €


Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

Waldorf Frommer Rechtsanwälte Abmahnung New York, I Love You (Film)

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft ab.


Betroffenes Werk: New York, I Love You (Film)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 956,00 €


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Rechtsanwaltskanzlei Marquort Filesharing Abmahnung Hamburger Privatamateure Vol. 3

Die Anwaltskanzlei Philipp Marquort mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der Triple X Entertainment Ltd. ab.


Betroffenes Werk: Hamburger Privatamateure Vol. 3 (Film)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 750,00 €


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Waldorf Frommer Rechtsanwälte: Mahnbescheide und Klagen

Einige Telefonate mit Betroffenen verdeutlichen: nachdem die Kanzlei Waldorf Frommer Ende letzten Jahres vermehrt Mahnbescheide beantragt hatte, gegen die jeweils Widerspruch eingelegt wurde, folgen nun die Klagebegründungen. Derzeit ist meines Erachtens noch nicht von einer Klageflut zu sprechen, im Gegensatz zu den Vorjahren lässt sich jedoch eine erhöhte Bereitschaft zur gerichtlichen Klärung der Sachverhalte feststellen.


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Freitag, 15. Juli 2011

Waldorf Frommer Rechtsanwälte Abmahnung Beyonce Knowles - 4

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH ab.


Betroffenes Werk: Beyonce Knowles - 4 (Musikalbum)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 956,00 €


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Kornmeier & Partner Rechtsanwälte Abmahnung Our Time

Die Rechtsanwaltskanzlei Kornmeier & Partner mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der GV World GmbH ab.


Betroffenes Werk: Our Time (Film)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages


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Negele Zimmel Greuter Beller Abmahnung Meine Tante (Film)

Die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der media & more GmbH & Co.KG ab.


Betroffenes Werk: Meine Tante (Film)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages


Die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte ermittelt die Rechtsverstöße üblicherweise über die Media Protector GmbH. Diese überwacht Tauschbörsen auf die mögliche Verletzung von Urheberrechten durch die Nutzung von P2P-Filesharing-Programmen.


Eine ausführliche anwaltliche Beratung über das Vorgehen im Einzelfall ist empfehlenswert.


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Negele Zimmel Greuter Beller Abmahnung Boffing the Babysitter 9

Die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der media & more GmbH & Co.KG ab.


Betroffenes Werk: Boffing the Babysitter 9 (Film)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 850,00 €


Die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte ermittelt die Rechtsverstöße üblicherweise über die Media Protector GmbH. Diese überwacht Tauschbörsen auf die mögliche Verletzung von Urheberrechten durch die Nutzung von P2P-Filesharing-Programmen.


Eine ausführliche anwaltliche Beratung über das Vorgehen im Einzelfall ist empfehlenswert.


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Donnerstag, 14. Juli 2011

FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Abmahnung Ducks on Dope - Hypnotizing (Lied)

Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg mahnt derzeit unter anderem das Musikwerk "Ducks on Dope'' - Hypnotizing" im Auftrag der Track by Track Records UG ab. Der abgemahnte Rechtsverstoß bezieht sich in derartigen Fällen auf das Anbieten des Werkes in einer sogenannten Tauschbörse, wodurch das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG verletzt sein kann.


Vom Empfänger der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von insgesamt 450,00 € gefordert. Mit Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung sowie Zahlung des geforderten Pauschalbetrages könne so die Angelegenheit für den Betroffenen abschließend geregelt werden.

Grundsätzlich ist davon abzuraten, die erhobenen Ansprüche ohne eine vorherige anwaltliche Beratung zu erfüllen.

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Rasch Rechtsanwälte Abmahnung Jennifer Lopez – Love? (Musikalbum)

Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der Universal Music GmbH ab.


Betroffenes Werk: Jennifer Lopez – Love? (Musikalbum)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 1.200,00 €


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Waldorf Frommer Rechtsanwälte Abmahnung Werner Eiskalt (Film)

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH ab.


Betroffenes Werk: Werner Eiskalt (Film)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 956,00 €


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Waldorf Frommer Rechtsanwälte Abmahnung Arthur

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnt im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk "Arthur" ab. Der abgemahnte Rechtsverstoß bezieht sich unter anderem auf das Anbieten des Werkes in einer sogenannten Tauschbörse, wodurch das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG verletzt sein kann.


Vom Empfänger der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von 506,00 € Rechtsanwaltskosten sowie 450,00 € Schadenersatz, insgesamt 956,00 € gefordert. Mit Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung sowie Zahlung des geforderten Pauschalbetrages könne so die Angelegenheit für den Betroffenen abschließend geregelt werden.


Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

Waldorf Frommer Rechtsanwälte Abmahnung Broken Bells - Broken Bells (Album)

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH ab.


Betroffenes Werk: Broken Bells - Broken Bells (Musikalbum)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 956,00 €


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Mittwoch, 13. Juli 2011

Negele Zimmel Greuter Beller Abmahnung Hausfrauen (Film)

Die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der BB Video GmbH ab.


Betroffenes Werk: Hausfrauen (Film)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages


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BaumgartenBrandt Rechtsanwälte Abmahnung Merlin und das Schwert Excalibur

Die Kanzlei BaumgartenBrandt mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der KSM GmbH ab.


Betroffenes Werk: Merlin und das Schwert Excalibur (Film)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 850,00 €


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http://www.matteopellino.com/2011/07/13/dreena-sheen-stylez-headphones/

Die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der LFP Video Group ab.


Betroffenes Werk: This Ain't - Jeopardy ! XXX (Film)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages


Wichtig ist, dass die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht vorschnell oder gar ungeprüft abgegeben werden sollte. Die bedingungslose Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung wird im Regelfall als Schuldanerkenntnis gewertet. Selbst im Falle einer tatsächlich begangenen Urheberrechtsverletzung ist die originale Unterlassungserklärung außerdem oft zu weit gefasst; insbesondere ist der Abgemahnte nicht verpflichtet, die Unterlassungserklärung ausschließlich in der verlangten Form abzugeben, wenn der Unterlassungsanspruch auch anders erfüllt werden kann. Hierzu ist in den meisten Fällen eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung notwendig, aber auch ausreichend.


Bei der Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung sollten Sie sich von einem fachkundigen Anwalt beraten lassen, da zu weit gefasste Unterlassungserklärungen ein entsprechendes Haftungsrisiko in sich bergen. Wird die Unterlassungserklärung hingegen zu eng gefasst, so besteht die Gefahr, dass der Unterlassungsanspruch nicht erfüllt wurde und der Rechteinhaber den Anspruch mit einer einstweiligen Verfügung oder Unterlassungsklage durchzusetzen versucht. Auch im Hinblick darauf, dass eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung ein Leben lang bindend ist und aufgrund der aufzunehmenden Vertragsstrafe finanzielle Risiken beachtet werden müssen, ist eine anwaltliche Beratung empfehlenswert.


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Dienstag, 12. Juli 2011

Schulenberg & Schenk Abmahnung Band of Bastards Epsiode II

Die Kanzlei Schulenberg & Schenk mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der Video-Aktuell Betriebs GmbH ab.


Betroffenes Werk: Band of Bastards Epsiode II (Film)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 1.298,00 €


Wichtig ist, dass die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht vorschnell oder gar ungeprüft abgegeben werden sollte. Die bedingungslose Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung wird im Regelfall als Schuldanerkenntnis gewertet. Selbst im Falle einer tatsächlich begangenen Urheberrechtsverletzung ist die originale Unterlassungserklärung außerdem oft zu weit gefasst; insbesondere ist der Abgemahnte nicht verpflichtet, die Unterlassungserklärung ausschließlich in der verlangten Form abzugeben, wenn der Unterlassungsanspruch auch anders erfüllt werden kann. Hierzu ist in den meisten Fällen eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung notwendig, aber auch ausreichend.


Bei der Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung sollten Sie sich von einem fachkundigen Anwalt beraten lassen, da zu weit gefasste Unterlassungserklärungen ein entsprechendes Haftungsrisiko in sich bergen. Wird die Unterlassungserklärung hingegen zu eng gefasst, so besteht die Gefahr, dass der Unterlassungsanspruch nicht erfüllt wurde und der Rechteinhaber den Anspruch mit einer einstweiligen Verfügung oder Unterlassungsklage durchzusetzen versucht. Auch im Hinblick darauf, dass eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung ein Leben lang bindend ist und aufgrund der aufzunehmenden Vertragsstrafe finanzielle Risiken beachtet werden müssen, ist eine anwaltliche Beratung empfehlenswert.


Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

U+C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Abmahnung Vivian Schmitt Muschi Tuning

Die U+C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der Silwa Filmvertriebs AG ab.


Betroffenes Werk: Vivian Schmitt Muschi Tuning (Film)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 650,00 €


Die vorgeworfene Rechtsverletzung basiert auf dem Anbieten des Werkes in einem P2P-Programm. Üblicherweise werden beim Filesharing bestimmte Ordner auf der eigenen Festplatte frei gegeben, so dass die darin enthaltenen Inhalte (= Dateien) anderen Teilnehmern der Tauschbörse zur Verfügung gestellt werden. Oft enthalten diese Dateien jedoch urheberrechtlich geschütztes Material, so dass dann eine Abmahnung drohen kann.


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Sasse & Partner Abmahnung The Kings Speech (Film)

Die Kanzlei Rechtsanwälte Sasse & Partner mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der Senator Film Verleih GmbH ab.


Betroffenes Werk: The Kings Speech (Film)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 800,00 €


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Montag, 11. Juli 2011

rka Reichelt Klute Aßmann Abmahnung The Witcher 2 (Computerspiel)

Die Kanzlei rka Reichelt Klute Aßmann mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der CD Projekt RED ab.


Betroffenes Werk: The Witcher 2 (Computerspiel)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages


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U+C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Abmahnung Sperma Diva Melanie Moon

Die U+C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der Multi Media Verlag GmbH ab.


Betroffenes Werk:Sperma Diva Melanie Moon (Film)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 650,00 €


Wichtig ist, dass die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht vorschnell oder gar ungeprüft abgegeben werden sollte. Die bedingungslose Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung wird im Regelfall als Schuldanerkenntnis gewertet. Selbst im Falle einer tatsächlich begangenen Urheberrechtsverletzung ist die originale Unterlassungserklärung außerdem oft zu weit gefasst; insbesondere ist der Abgemahnte nicht verpflichtet, die Unterlassungserklärung ausschließlich in der verlangten Form abzugeben, wenn der Unterlassungsanspruch auch anders erfüllt werden kann. Hierzu ist in den meisten Fällen eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung notwendig, aber auch ausreichend.


Bei der Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung sollten Sie sich von einem fachkundigen Anwalt beraten lassen, da zu weit gefasste Unterlassungserklärungen ein entsprechendes Haftungsrisiko in sich bergen. Wird die Unterlassungserklärung hingegen zu eng gefasst, so besteht die Gefahr, dass der Unterlassungsanspruch nicht erfüllt wurde und der Rechteinhaber den Anspruch mit einer einstweiligen Verfügung oder Unterlassungsklage durchzusetzen versucht. Auch im Hinblick darauf, dass eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung ein Leben lang bindend ist und aufgrund der aufzunehmenden Vertragsstrafe finanzielle Risiken beachtet werden müssen, ist eine anwaltliche Beratung empfehlenswert.


Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

Waldorf Frommer Rechtsanwälte Abmahnung Ohne Limit (Film)

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft ab.


Betroffenes Werk: Ohne Limit (Film)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 956,00 €


Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

Kornmeier & Partner Abmahnung Avicci - Snus

Die Kanzlei Kornmeier & Partner mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der GSDR GmbH ab.


Betroffenes Werk: Avicii -Snus (Lied)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 450,00 €


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Freitag, 8. Juli 2011

FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Abmahnung Die Atzen mit Nena – Strobo Pop

Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg mahnt derzeit unter anderem das Musikwerk "Die Atzen mit Nena – Strobo Pop" im Auftrag der Geto Gold Musikverlag GbR ab. Der abgemahnte Rechtsverstoß bezieht sich in derartigen Fällen auf das Anbieten des Werkes in einer sogenannten Tauschbörse, wodurch das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG verletzt sein kann.


Vom Empfänger der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von insgesamt 450,00 € gefordert. Mit Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung sowie Zahlung des geforderten Pauschalbetrages könne so die Angelegenheit für den Betroffenen abschließend geregelt werden.

Grundsätzlich ist davon abzuraten, die erhobenen Ansprüche ohne eine vorherige anwaltliche Beratung zu erfüllen.

Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

Waldorf Frommer Rechtsanwälte Abmahnung Vorstadtkrokodile

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH ab.


Betroffenes Werk: Vorstadtkrokodile (Film)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 956,00 €


Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

BaumgartenBrandt Rechtsanwälte Abmahnung Scars of War - Kriegsnarben sind tief (Film)

Die Kanzlei BaumgartenBrandt mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der KSM GmbH ab.


Betroffenes Werk: Scars of War - Kriegsnarben sind tief (Film)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 850,00 €


Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Abmahnung Rockstroh – Wolke 7

Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg mahnt derzeit unter anderem das Musikwerk "Rockstroh – Wolke 7" im Auftrag der Celebrate Records GmbH ab. Der abgemahnte Rechtsverstoß bezieht sich in derartigen Fällen auf das Anbieten des Werkes in einer sogenannten Tauschbörse, wodurch das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG verletzt sein kann.


Vom Empfänger der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von insgesamt 450,00 € gefordert. Mit Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung sowie Zahlung des geforderten Pauschalbetrages könne so die Angelegenheit für den Betroffenen abschließend geregelt werden.

Grundsätzlich ist davon abzuraten, die erhobenen Ansprüche ohne eine vorherige anwaltliche Beratung zu erfüllen.

Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

Donnerstag, 7. Juli 2011

FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Abmahnung Ell & Nikki – Running Scared (Lied)

Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag von Sandra Candie Bjurman und Stefan Örn ab.


Betroffenes Werk: Ell & Nikki – Running Scared (Lied)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 450,00 €


Wichtig ist, dass die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht vorschnell oder gar ungeprüft abgegeben werden sollte. Die bedingungslose Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung wird im Regelfall als Schuldanerkenntnis gewertet. Selbst im Falle einer tatsächlich begangenen Urheberrechtsverletzung ist die originale Unterlassungserklärung außerdem oft zu weit gefasst; insbesondere ist der Abgemahnte nicht verpflichtet, die Unterlassungserklärung ausschließlich in der verlangten Form abzugeben, wenn der Unterlassungsanspruch auch anders erfüllt werden kann. Hierzu ist in den meisten Fällen eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung notwendig, aber auch ausreichend.


Bei der Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung sollten Sie sich von einem fachkundigen Anwalt beraten lassen, da zu weit gefasste Unterlassungserklärungen ein entsprechendes Haftungsrisiko in sich bergen. Wird die Unterlassungserklärung hingegen zu eng gefasst, so besteht die Gefahr, dass der Unterlassungsanspruch nicht erfüllt wurde und der Rechteinhaber den Anspruch mit einer einstweiligen Verfügung oder Unterlassungsklage durchzusetzen versucht. Auch im Hinblick darauf, dass eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung ein Leben lang bindend ist und aufgrund der aufzunehmenden Vertragsstrafe finanzielle Risiken beachtet werden müssen, ist eine anwaltliche Beratung empfehlenswert.


Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

Waldorf Frommer Rechtsanwälte Abmahnung Die Meute (Film)

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der Tiberius Film GmbH & Co. KG ab.


Betroffenes Werk: Die Meute (Film)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 956,00 €


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Schalast & Partner Abmahnung Groove Coverage - Angeline

Die Kanzlei Schalast & Partner Rechtsanwälte mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH ab.


Betroffenes Werk: Groove Coverage - Angeline (Lied)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 290,00 €


Wichtig ist, dass die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht vorschnell oder gar ungeprüft abgegeben werden sollte. Die bedingungslose Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung wird im Regelfall als Schuldanerkenntnis gewertet. Selbst im Falle einer tatsächlich begangenen Urheberrechtsverletzung ist die originale Unterlassungserklärung außerdem oft zu weit gefasst; insbesondere ist der Abgemahnte nicht verpflichtet, die Unterlassungserklärung ausschließlich in der verlangten Form abzugeben, wenn der Unterlassungsanspruch auch anders erfüllt werden kann. Hierzu ist in den meisten Fällen eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung notwendig, aber auch ausreichend.


Bei der Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung sollten Sie sich von einem fachkundigen Anwalt beraten lassen, da zu weit gefasste Unterlassungserklärungen ein entsprechendes Haftungsrisiko in sich bergen. Wird die Unterlassungserklärung hingegen zu eng gefasst, so besteht die Gefahr, dass der Unterlassungsanspruch nicht erfüllt wurde und der Rechteinhaber den Anspruch mit einer einstweiligen Verfügung oder Unterlassungsklage durchzusetzen versucht. Auch im Hinblick darauf, dass eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung ein Leben lang bindend ist und aufgrund der aufzunehmenden Vertragsstrafe finanzielle Risiken beachtet werden müssen, ist eine anwaltliche Beratung empfehlenswert.


Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

Rasch Rechtsanwälte Abmahnung In Extremo – Sterneneisen (Musikalbum)

Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der Universal Music GmbH ab.


Betroffenes Werk: In Extremo – Sterneneisen (Musikalbum)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 1.200,00 €


Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

Sasse & Partner Rechtsanwälte Abmahnung Ip Man 2 (Film)

Die Kanzlei Rechtsanwälte Sasse & Partner mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der Splendid Film GmbH ab.


Betroffenes Werk: Ip Man 2 (Film)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 800,00 €


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Mittwoch, 6. Juli 2011

Kanzlei Schroeder Abmahnung Big Tits Fucks Harder #1 (Film)

Rechtsanwalt Lutz Schroeder mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag von Herrn Kevib McLeod ab.


Betroffenes Werk: Big Tits Fucks Harder #1 (Film)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 750,00 €


Wichtig ist, dass die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht vorschnell oder gar ungeprüft abgegeben werden sollte. Die bedingungslose Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung wird im Regelfall als Schuldanerkenntnis gewertet. Selbst im Falle einer tatsächlich begangenen Urheberrechtsverletzung ist die originale Unterlassungserklärung außerdem oft zu weit gefasst; insbesondere ist der Abgemahnte nicht verpflichtet, die Unterlassungserklärung ausschließlich in der verlangten Form abzugeben, wenn der Unterlassungsanspruch auch anders erfüllt werden kann. Hierzu ist in den meisten Fällen eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung notwendig, aber auch ausreichend.


Bei der Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung sollten Sie sich von einem fachkundigen Anwalt beraten lassen, da zu weit gefasste Unterlassungserklärungen ein entsprechendes Haftungsrisiko in sich bergen. Wird die Unterlassungserklärung hingegen zu eng gefasst, so besteht die Gefahr, dass der Unterlassungsanspruch nicht erfüllt wurde und der Rechteinhaber den Anspruch mit einer einstweiligen Verfügung oder Unterlassungsklage durchzusetzen versucht. Auch im Hinblick darauf, dass eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung ein Leben lang bindend ist und aufgrund der aufzunehmenden Vertragsstrafe finanzielle Risiken beachtet werden müssen, ist eine anwaltliche Beratung empfehlenswert.


Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

Kornmeier & Partner Abmahnung Snoop Dogg vs David Guetta - Sweat

Die Rechtsanwaltskanzlei Kornmeier & Partner mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der EMI Music Germany GmbH ab.


Betroffenes Werk: Snoop Dogg vs David Guetta - Sweat (Lied)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 450,00 €


Wichtig ist, dass die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht vorschnell oder gar ungeprüft abgegeben werden sollte. Die bedingungslose Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung wird im Regelfall als Schuldanerkenntnis gewertet. Selbst im Falle einer tatsächlich begangenen Urheberrechtsverletzung ist die originale Unterlassungserklärung außerdem oft zu weit gefasst; insbesondere ist der Abgemahnte nicht verpflichtet, die Unterlassungserklärung ausschließlich in der verlangten Form abzugeben, wenn der Unterlassungsanspruch auch anders erfüllt werden kann. Hierzu ist in den meisten Fällen eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung notwendig, aber auch ausreichend.


Bei der Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung sollten Sie sich von einem fachkundigen Anwalt beraten lassen, da zu weit gefasste Unterlassungserklärungen ein entsprechendes Haftungsrisiko in sich bergen. Wird die Unterlassungserklärung hingegen zu eng gefasst, so besteht die Gefahr, dass der Unterlassungsanspruch nicht erfüllt wurde und der Rechteinhaber den Anspruch mit einer einstweiligen Verfügung oder Unterlassungsklage durchzusetzen versucht. Auch im Hinblick darauf, dass eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung ein Leben lang bindend ist und aufgrund der aufzunehmenden Vertragsstrafe finanzielle Risiken beachtet werden müssen, ist eine anwaltliche Beratung empfehlenswert.


Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

Rasch Rechtsanwälte Abmahnung Roxette - Charm School (Musikalbum)

Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der EMI Music Germany GmbH & Co. KG ab.


Betroffenes Werk: Roxette - Charm School (Musikalbum)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 1.200,00 €


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Dienstag, 5. Juli 2011

FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Abmahnung Quo Vadis?

Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg mahnt derzeit unter anderem das Filmwerk "Quo Vadis?" im Auftrag der MIG Film GmbH ab. Der abgemahnte Rechtsverstoß bezieht sich in derartigen Fällen auf das Anbieten des Werkes in einer sogenannten Tauschbörse, wodurch das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG verletzt sein kann.


Vom Empfänger der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von insgesamt 850,00 € gefordert. Mit Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung sowie Zahlung des geforderten Pauschalbetrages könne so die Angelegenheit für den Betroffenen abschließend geregelt werden.

Grundsätzlich ist davon abzuraten, die erhobenen Ansprüche ohne eine vorherige anwaltliche Beratung zu erfüllen.

Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

Waldorf Frommer Rechtsanwälte Abmahnung "Almanya – Willkommen in Deutschland" (Film)

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnt im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft Urheberrechtsverletzungen an dem Film "Almanya – Willkommen in Deutschland" ab. Der abgemahnte Rechtsverstoß bezieht sich unter anderem auf das Anbieten des Werkes in einer sogenannten Tauschbörse, wodurch das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG verletzt sein kann.


Vom Empfänger der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von 506,00 € Rechtsanwaltskosten sowie 450,00 € Schadenersatz, insgesamt 956,00 € gefordert. Mit Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung sowie Zahlung des geforderten Pauschalbetrages könne so die Angelegenheit für den Betroffenen abschließend geregelt werden.


Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

Rasch Rechtsanwälte Abmahnung Milow - North and South (Album)

Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der Universal Music GmbH ab.


Betroffenes Werk: Milow - North and South (Musikalbum)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 1.200,00 €


Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

Montag, 4. Juli 2011

Kanzlei Kornmeier & Partner Abmahnung Eric Prydz - Niton

Die Kanzlei Kornmeier & Partner mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der GSDR GmbH ab.


Betroffenes Werk: Eric Prydz - Niton (Lied)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 450,00 €


Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

Waldorf Frommer Rechtsanwälte Abmahnung The Strokes - Angels (Album)

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der Sony BMG Music Entertainment GmbH ab.


Betroffenes Werk: The Strokes - Angels (Musikalbum)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 956,00 €


Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

Waldorf Frommer Rechtsanwälte Abmahnung Michael Wendler - Jackpot

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der Sony BMG Music Entertainment GmbH ab.


Betroffenes Werk: Michael Wendler - Jackpot (Musikalbum)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 956,00 €


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FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Abmahnung Other Ego – Born this Way

Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg mahnt derzeit unter anderem das Musikwerk "Other Ego – Born this Way" im Auftrag der Aergo Trade GmbH ab. Der abgemahnte Rechtsverstoß bezieht sich in derartigen Fällen auf das Anbieten des Werkes in einer sogenannten Tauschbörse, wodurch das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG verletzt sein kann.


Vom Empfänger der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von insgesamt 450,00 € gefordert. Mit Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung sowie Zahlung des geforderten Pauschalbetrages könne so die Angelegenheit für den Betroffenen abschließend geregelt werden.

Grundsätzlich ist davon abzuraten, die erhobenen Ansprüche ohne eine vorherige anwaltliche Beratung zu erfüllen.

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Freitag, 1. Juli 2011

FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Abmahnung Moving McAllister (Film)

Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg mahnt derzeit unter anderem das Filmwerk "Moving McAllister" im Auftrag der MIG Film GmbH ab. Der abgemahnte Rechtsverstoß bezieht sich in derartigen Fällen auf das Anbieten des Werkes in einer sogenannten Tauschbörse, wodurch das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG verletzt sein kann.


Vom Empfänger der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von insgesamt 980,00 € gefordert. Mit Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung sowie Zahlung des geforderten Pauschalbetrages könne so die Angelegenheit für den Betroffenen abschließend geregelt werden.

Grundsätzlich ist davon abzuraten, die erhobenen Ansprüche ohne eine vorherige anwaltliche Beratung zu erfüllen.

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Waldorf Frommer Rechtsanwälte Abmahnung Twilight – Biss zum Morgengrauen

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnt im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft Urheberrechtsverletzungen an dem Film "Twilight – Biss zum Morgengrauen" ab. Der abgemahnte Rechtsverstoß bezieht sich unter anderem auf das Anbieten des Werkes in einer sogenannten Tauschbörse, wodurch das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG verletzt sein kann.


Vom Empfänger der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von 506,00 € Rechtsanwaltskosten sowie 450,00 € Schadenersatz, insgesamt 956,00 € gefordert. Mit Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung sowie Zahlung des geforderten Pauschalbetrages könne so die Angelegenheit für den Betroffenen abschließend geregelt werden.


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FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Abmahnung Brooklyn Rules

Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg mahnt derzeit unter anderem das Filmwerk "Brooklyn Rules" im Auftrag der MIG Film GmbH ab. Der abgemahnte Rechtsverstoß bezieht sich in derartigen Fällen auf das Anbieten des Werkes in einer sogenannten Tauschbörse, wodurch das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG verletzt sein kann.


Vom Empfänger der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von insgesamt 980,00 € gefordert. Mit Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung sowie Zahlung des geforderten Pauschalbetrages könne so die Angelegenheit für den Betroffenen abschließend geregelt werden.

Grundsätzlich ist davon abzuraten, die erhobenen Ansprüche ohne eine vorherige anwaltliche Beratung zu erfüllen.

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U+C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Abmahnung Official Silence Of The Lambs Parody

Die U+C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH ab.


Betroffenes Werk: Official Silence Of The Lambs Parody (Film)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 650,00 €


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FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Abmahnung Hyenas (Film)

Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg mahnt derzeit unter anderem das Filmwerk "Hyenas" im Auftrag der MIG Film GmbH ab. Der abgemahnte Rechtsverstoß bezieht sich in derartigen Fällen auf das Anbieten des Werkes in einer sogenannten Tauschbörse, wodurch das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG verletzt sein kann.


Vom Empfänger der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von insgesamt 980,00 € gefordert. Mit Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung sowie Zahlung des geforderten Pauschalbetrages könne so die Angelegenheit für den Betroffenen abschließend geregelt werden.

Grundsätzlich ist davon abzuraten, die erhobenen Ansprüche ohne eine vorherige anwaltliche Beratung zu erfüllen.

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Rasch Rechtsanwälte Abmahnung Juli - Süchtig (Musikalbum)

Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der Universal Music GmbH ab.


Betroffenes Werk: Juli - Süchtig (Musikalbum)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 1.200,00 €


Wichtig ist, dass die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht vorschnell oder gar ungeprüft abgegeben werden sollte. Die bedingungslose Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung wird im Regelfall als Schuldanerkenntnis gewertet. Selbst im Falle einer tatsächlich begangenen Urheberrechtsverletzung ist die originale Unterlassungserklärung außerdem oft zu weit gefasst; insbesondere ist der Abgemahnte nicht verpflichtet, die Unterlassungserklärung ausschließlich in der verlangten Form abzugeben, wenn der Unterlassungsanspruch auch anders erfüllt werden kann. Hierzu ist in den meisten Fällen eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung notwendig, aber auch ausreichend.


Bei der Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung sollten Sie sich von einem fachkundigen Anwalt beraten lassen, da zu weit gefasste Unterlassungserklärungen ein entsprechendes Haftungsrisiko in sich bergen. Wird die Unterlassungserklärung hingegen zu eng gefasst, so besteht die Gefahr, dass der Unterlassungsanspruch nicht erfüllt wurde und der Rechteinhaber den Anspruch mit einer einstweiligen Verfügung oder Unterlassungsklage durchzusetzen versucht. Auch im Hinblick darauf, dass eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung ein Leben lang bindend ist und aufgrund der aufzunehmenden Vertragsstrafe finanzielle Risiken beachtet werden müssen, ist eine anwaltliche Beratung empfehlenswert.


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