Internetrecht Freising

Donnerstag, 22. September 2011

Illegaler Download über fremde WLANs (ARD Mittagsmagazin vom 16.09.2011)

Das ARD Mittagsmagazin berichtet am 16.09.2011 über die Nutzuung fremder WLANs. Der illegale Download urheberrechtlich geschützter Werke stellt nicht nur für den Rechteinhaber ein Problem dar, sondern kann auch für den betroffenen Anschlussinhaber unangenehme Folgen haben - in Form einer Abmahnung wegen der Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke. Den Bericht können Sie aktuell in der ARD Mediathek online ansehen:


Illegaler Download über fremde WLANs (ARD Mittagsmagazin vom 16.09.2011)

Montag, 18. Juli 2011

Waldorf Frommer Rechtsanwälte Filesharing Abmahnung MGMT Congratulations (Musikalbum)

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH ab.


Betroffenes Werk: MGMT- Congratulations (Musikalbum)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 956,00 €


Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

Waldorf Frommer Rechtsanwälte Abmahnung New York, I Love You (Film)

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft ab.


Betroffenes Werk: New York, I Love You (Film)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 956,00 €


Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

Rechtsanwaltskanzlei Marquort Filesharing Abmahnung Hamburger Privatamateure Vol. 3

Die Anwaltskanzlei Philipp Marquort mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der Triple X Entertainment Ltd. ab.


Betroffenes Werk: Hamburger Privatamateure Vol. 3 (Film)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 750,00 €


Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

Waldorf Frommer Rechtsanwälte: Mahnbescheide und Klagen

Einige Telefonate mit Betroffenen verdeutlichen: nachdem die Kanzlei Waldorf Frommer Ende letzten Jahres vermehrt Mahnbescheide beantragt hatte, gegen die jeweils Widerspruch eingelegt wurde, folgen nun die Klagebegründungen. Derzeit ist meines Erachtens noch nicht von einer Klageflut zu sprechen, im Gegensatz zu den Vorjahren lässt sich jedoch eine erhöhte Bereitschaft zur gerichtlichen Klärung der Sachverhalte feststellen.


Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

Freitag, 15. Juli 2011

Waldorf Frommer Rechtsanwälte Abmahnung Beyonce Knowles - 4

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH ab.


Betroffenes Werk: Beyonce Knowles - 4 (Musikalbum)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 956,00 €


Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

Kornmeier & Partner Rechtsanwälte Abmahnung Our Time

Die Rechtsanwaltskanzlei Kornmeier & Partner mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der GV World GmbH ab.


Betroffenes Werk: Our Time (Film)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages


Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

Negele Zimmel Greuter Beller Abmahnung Meine Tante (Film)

Die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der media & more GmbH & Co.KG ab.


Betroffenes Werk: Meine Tante (Film)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages


Die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte ermittelt die Rechtsverstöße üblicherweise über die Media Protector GmbH. Diese überwacht Tauschbörsen auf die mögliche Verletzung von Urheberrechten durch die Nutzung von P2P-Filesharing-Programmen.


Eine ausführliche anwaltliche Beratung über das Vorgehen im Einzelfall ist empfehlenswert.


Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

Negele Zimmel Greuter Beller Abmahnung Boffing the Babysitter 9

Die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der media & more GmbH & Co.KG ab.


Betroffenes Werk: Boffing the Babysitter 9 (Film)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 850,00 €


Die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte ermittelt die Rechtsverstöße üblicherweise über die Media Protector GmbH. Diese überwacht Tauschbörsen auf die mögliche Verletzung von Urheberrechten durch die Nutzung von P2P-Filesharing-Programmen.


Eine ausführliche anwaltliche Beratung über das Vorgehen im Einzelfall ist empfehlenswert.


Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

Donnerstag, 14. Juli 2011

FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Abmahnung Ducks on Dope - Hypnotizing (Lied)

Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg mahnt derzeit unter anderem das Musikwerk "Ducks on Dope'' - Hypnotizing" im Auftrag der Track by Track Records UG ab. Der abgemahnte Rechtsverstoß bezieht sich in derartigen Fällen auf das Anbieten des Werkes in einer sogenannten Tauschbörse, wodurch das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG verletzt sein kann.


Vom Empfänger der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von insgesamt 450,00 € gefordert. Mit Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung sowie Zahlung des geforderten Pauschalbetrages könne so die Angelegenheit für den Betroffenen abschließend geregelt werden.

Grundsätzlich ist davon abzuraten, die erhobenen Ansprüche ohne eine vorherige anwaltliche Beratung zu erfüllen.

Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

Rasch Rechtsanwälte Abmahnung Jennifer Lopez – Love? (Musikalbum)

Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der Universal Music GmbH ab.


Betroffenes Werk: Jennifer Lopez – Love? (Musikalbum)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 1.200,00 €


Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

Waldorf Frommer Rechtsanwälte Abmahnung Werner Eiskalt (Film)

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH ab.


Betroffenes Werk: Werner Eiskalt (Film)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 956,00 €


Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

Waldorf Frommer Rechtsanwälte Abmahnung Arthur

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnt im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk "Arthur" ab. Der abgemahnte Rechtsverstoß bezieht sich unter anderem auf das Anbieten des Werkes in einer sogenannten Tauschbörse, wodurch das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG verletzt sein kann.


Vom Empfänger der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von 506,00 € Rechtsanwaltskosten sowie 450,00 € Schadenersatz, insgesamt 956,00 € gefordert. Mit Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung sowie Zahlung des geforderten Pauschalbetrages könne so die Angelegenheit für den Betroffenen abschließend geregelt werden.


Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

Waldorf Frommer Rechtsanwälte Abmahnung Broken Bells - Broken Bells (Album)

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH ab.


Betroffenes Werk: Broken Bells - Broken Bells (Musikalbum)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 956,00 €


Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

Mittwoch, 13. Juli 2011

Negele Zimmel Greuter Beller Abmahnung Hausfrauen (Film)

Die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der BB Video GmbH ab.


Betroffenes Werk: Hausfrauen (Film)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages


Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

BaumgartenBrandt Rechtsanwälte Abmahnung Merlin und das Schwert Excalibur

Die Kanzlei BaumgartenBrandt mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der KSM GmbH ab.


Betroffenes Werk: Merlin und das Schwert Excalibur (Film)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 850,00 €


Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

http://www.matteopellino.com/2011/07/13/dreena-sheen-stylez-headphones/

Die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der LFP Video Group ab.


Betroffenes Werk: This Ain't - Jeopardy ! XXX (Film)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages


Wichtig ist, dass die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht vorschnell oder gar ungeprüft abgegeben werden sollte. Die bedingungslose Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung wird im Regelfall als Schuldanerkenntnis gewertet. Selbst im Falle einer tatsächlich begangenen Urheberrechtsverletzung ist die originale Unterlassungserklärung außerdem oft zu weit gefasst; insbesondere ist der Abgemahnte nicht verpflichtet, die Unterlassungserklärung ausschließlich in der verlangten Form abzugeben, wenn der Unterlassungsanspruch auch anders erfüllt werden kann. Hierzu ist in den meisten Fällen eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung notwendig, aber auch ausreichend.


Bei der Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung sollten Sie sich von einem fachkundigen Anwalt beraten lassen, da zu weit gefasste Unterlassungserklärungen ein entsprechendes Haftungsrisiko in sich bergen. Wird die Unterlassungserklärung hingegen zu eng gefasst, so besteht die Gefahr, dass der Unterlassungsanspruch nicht erfüllt wurde und der Rechteinhaber den Anspruch mit einer einstweiligen Verfügung oder Unterlassungsklage durchzusetzen versucht. Auch im Hinblick darauf, dass eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung ein Leben lang bindend ist und aufgrund der aufzunehmenden Vertragsstrafe finanzielle Risiken beachtet werden müssen, ist eine anwaltliche Beratung empfehlenswert.


Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

Dienstag, 12. Juli 2011

Schulenberg & Schenk Abmahnung Band of Bastards Epsiode II

Die Kanzlei Schulenberg & Schenk mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der Video-Aktuell Betriebs GmbH ab.


Betroffenes Werk: Band of Bastards Epsiode II (Film)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 1.298,00 €


Wichtig ist, dass die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht vorschnell oder gar ungeprüft abgegeben werden sollte. Die bedingungslose Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung wird im Regelfall als Schuldanerkenntnis gewertet. Selbst im Falle einer tatsächlich begangenen Urheberrechtsverletzung ist die originale Unterlassungserklärung außerdem oft zu weit gefasst; insbesondere ist der Abgemahnte nicht verpflichtet, die Unterlassungserklärung ausschließlich in der verlangten Form abzugeben, wenn der Unterlassungsanspruch auch anders erfüllt werden kann. Hierzu ist in den meisten Fällen eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung notwendig, aber auch ausreichend.


Bei der Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung sollten Sie sich von einem fachkundigen Anwalt beraten lassen, da zu weit gefasste Unterlassungserklärungen ein entsprechendes Haftungsrisiko in sich bergen. Wird die Unterlassungserklärung hingegen zu eng gefasst, so besteht die Gefahr, dass der Unterlassungsanspruch nicht erfüllt wurde und der Rechteinhaber den Anspruch mit einer einstweiligen Verfügung oder Unterlassungsklage durchzusetzen versucht. Auch im Hinblick darauf, dass eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung ein Leben lang bindend ist und aufgrund der aufzunehmenden Vertragsstrafe finanzielle Risiken beachtet werden müssen, ist eine anwaltliche Beratung empfehlenswert.


Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

U+C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Abmahnung Vivian Schmitt Muschi Tuning

Die U+C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der Silwa Filmvertriebs AG ab.


Betroffenes Werk: Vivian Schmitt Muschi Tuning (Film)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 650,00 €


Die vorgeworfene Rechtsverletzung basiert auf dem Anbieten des Werkes in einem P2P-Programm. Üblicherweise werden beim Filesharing bestimmte Ordner auf der eigenen Festplatte frei gegeben, so dass die darin enthaltenen Inhalte (= Dateien) anderen Teilnehmern der Tauschbörse zur Verfügung gestellt werden. Oft enthalten diese Dateien jedoch urheberrechtlich geschütztes Material, so dass dann eine Abmahnung drohen kann.


Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

Sasse & Partner Abmahnung The Kings Speech (Film)

Die Kanzlei Rechtsanwälte Sasse & Partner mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der Senator Film Verleih GmbH ab.


Betroffenes Werk: The Kings Speech (Film)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 800,00 €


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Montag, 11. Juli 2011

rka Reichelt Klute Aßmann Abmahnung The Witcher 2 (Computerspiel)

Die Kanzlei rka Reichelt Klute Aßmann mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der CD Projekt RED ab.


Betroffenes Werk: The Witcher 2 (Computerspiel)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages


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U+C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Abmahnung Sperma Diva Melanie Moon

Die U+C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der Multi Media Verlag GmbH ab.


Betroffenes Werk:Sperma Diva Melanie Moon (Film)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 650,00 €


Wichtig ist, dass die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht vorschnell oder gar ungeprüft abgegeben werden sollte. Die bedingungslose Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung wird im Regelfall als Schuldanerkenntnis gewertet. Selbst im Falle einer tatsächlich begangenen Urheberrechtsverletzung ist die originale Unterlassungserklärung außerdem oft zu weit gefasst; insbesondere ist der Abgemahnte nicht verpflichtet, die Unterlassungserklärung ausschließlich in der verlangten Form abzugeben, wenn der Unterlassungsanspruch auch anders erfüllt werden kann. Hierzu ist in den meisten Fällen eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung notwendig, aber auch ausreichend.


Bei der Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung sollten Sie sich von einem fachkundigen Anwalt beraten lassen, da zu weit gefasste Unterlassungserklärungen ein entsprechendes Haftungsrisiko in sich bergen. Wird die Unterlassungserklärung hingegen zu eng gefasst, so besteht die Gefahr, dass der Unterlassungsanspruch nicht erfüllt wurde und der Rechteinhaber den Anspruch mit einer einstweiligen Verfügung oder Unterlassungsklage durchzusetzen versucht. Auch im Hinblick darauf, dass eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung ein Leben lang bindend ist und aufgrund der aufzunehmenden Vertragsstrafe finanzielle Risiken beachtet werden müssen, ist eine anwaltliche Beratung empfehlenswert.


Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

Waldorf Frommer Rechtsanwälte Abmahnung Ohne Limit (Film)

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft ab.


Betroffenes Werk: Ohne Limit (Film)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 956,00 €


Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

Kornmeier & Partner Abmahnung Avicci - Snus

Die Kanzlei Kornmeier & Partner mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der GSDR GmbH ab.


Betroffenes Werk: Avicii -Snus (Lied)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 450,00 €


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Freitag, 8. Juli 2011

FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Abmahnung Die Atzen mit Nena – Strobo Pop

Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg mahnt derzeit unter anderem das Musikwerk "Die Atzen mit Nena – Strobo Pop" im Auftrag der Geto Gold Musikverlag GbR ab. Der abgemahnte Rechtsverstoß bezieht sich in derartigen Fällen auf das Anbieten des Werkes in einer sogenannten Tauschbörse, wodurch das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG verletzt sein kann.


Vom Empfänger der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von insgesamt 450,00 € gefordert. Mit Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung sowie Zahlung des geforderten Pauschalbetrages könne so die Angelegenheit für den Betroffenen abschließend geregelt werden.

Grundsätzlich ist davon abzuraten, die erhobenen Ansprüche ohne eine vorherige anwaltliche Beratung zu erfüllen.

Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

Waldorf Frommer Rechtsanwälte Abmahnung Vorstadtkrokodile

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH ab.


Betroffenes Werk: Vorstadtkrokodile (Film)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 956,00 €


Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

BaumgartenBrandt Rechtsanwälte Abmahnung Scars of War - Kriegsnarben sind tief (Film)

Die Kanzlei BaumgartenBrandt mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der KSM GmbH ab.


Betroffenes Werk: Scars of War - Kriegsnarben sind tief (Film)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 850,00 €


Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Abmahnung Rockstroh – Wolke 7

Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg mahnt derzeit unter anderem das Musikwerk "Rockstroh – Wolke 7" im Auftrag der Celebrate Records GmbH ab. Der abgemahnte Rechtsverstoß bezieht sich in derartigen Fällen auf das Anbieten des Werkes in einer sogenannten Tauschbörse, wodurch das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG verletzt sein kann.


Vom Empfänger der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von insgesamt 450,00 € gefordert. Mit Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung sowie Zahlung des geforderten Pauschalbetrages könne so die Angelegenheit für den Betroffenen abschließend geregelt werden.

Grundsätzlich ist davon abzuraten, die erhobenen Ansprüche ohne eine vorherige anwaltliche Beratung zu erfüllen.

Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

Donnerstag, 7. Juli 2011

FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Abmahnung Ell & Nikki – Running Scared (Lied)

Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag von Sandra Candie Bjurman und Stefan Örn ab.


Betroffenes Werk: Ell & Nikki – Running Scared (Lied)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 450,00 €


Wichtig ist, dass die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht vorschnell oder gar ungeprüft abgegeben werden sollte. Die bedingungslose Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung wird im Regelfall als Schuldanerkenntnis gewertet. Selbst im Falle einer tatsächlich begangenen Urheberrechtsverletzung ist die originale Unterlassungserklärung außerdem oft zu weit gefasst; insbesondere ist der Abgemahnte nicht verpflichtet, die Unterlassungserklärung ausschließlich in der verlangten Form abzugeben, wenn der Unterlassungsanspruch auch anders erfüllt werden kann. Hierzu ist in den meisten Fällen eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung notwendig, aber auch ausreichend.


Bei der Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung sollten Sie sich von einem fachkundigen Anwalt beraten lassen, da zu weit gefasste Unterlassungserklärungen ein entsprechendes Haftungsrisiko in sich bergen. Wird die Unterlassungserklärung hingegen zu eng gefasst, so besteht die Gefahr, dass der Unterlassungsanspruch nicht erfüllt wurde und der Rechteinhaber den Anspruch mit einer einstweiligen Verfügung oder Unterlassungsklage durchzusetzen versucht. Auch im Hinblick darauf, dass eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung ein Leben lang bindend ist und aufgrund der aufzunehmenden Vertragsstrafe finanzielle Risiken beachtet werden müssen, ist eine anwaltliche Beratung empfehlenswert.


Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

Waldorf Frommer Rechtsanwälte Abmahnung Die Meute (Film)

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der Tiberius Film GmbH & Co. KG ab.


Betroffenes Werk: Die Meute (Film)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 956,00 €


Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

Schalast & Partner Abmahnung Groove Coverage - Angeline

Die Kanzlei Schalast & Partner Rechtsanwälte mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH ab.


Betroffenes Werk: Groove Coverage - Angeline (Lied)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 290,00 €


Wichtig ist, dass die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht vorschnell oder gar ungeprüft abgegeben werden sollte. Die bedingungslose Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung wird im Regelfall als Schuldanerkenntnis gewertet. Selbst im Falle einer tatsächlich begangenen Urheberrechtsverletzung ist die originale Unterlassungserklärung außerdem oft zu weit gefasst; insbesondere ist der Abgemahnte nicht verpflichtet, die Unterlassungserklärung ausschließlich in der verlangten Form abzugeben, wenn der Unterlassungsanspruch auch anders erfüllt werden kann. Hierzu ist in den meisten Fällen eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung notwendig, aber auch ausreichend.


Bei der Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung sollten Sie sich von einem fachkundigen Anwalt beraten lassen, da zu weit gefasste Unterlassungserklärungen ein entsprechendes Haftungsrisiko in sich bergen. Wird die Unterlassungserklärung hingegen zu eng gefasst, so besteht die Gefahr, dass der Unterlassungsanspruch nicht erfüllt wurde und der Rechteinhaber den Anspruch mit einer einstweiligen Verfügung oder Unterlassungsklage durchzusetzen versucht. Auch im Hinblick darauf, dass eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung ein Leben lang bindend ist und aufgrund der aufzunehmenden Vertragsstrafe finanzielle Risiken beachtet werden müssen, ist eine anwaltliche Beratung empfehlenswert.


Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

Rasch Rechtsanwälte Abmahnung In Extremo – Sterneneisen (Musikalbum)

Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der Universal Music GmbH ab.


Betroffenes Werk: In Extremo – Sterneneisen (Musikalbum)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 1.200,00 €


Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

Sasse & Partner Rechtsanwälte Abmahnung Ip Man 2 (Film)

Die Kanzlei Rechtsanwälte Sasse & Partner mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der Splendid Film GmbH ab.


Betroffenes Werk: Ip Man 2 (Film)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 800,00 €


Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

Mittwoch, 6. Juli 2011

Kanzlei Schroeder Abmahnung Big Tits Fucks Harder #1 (Film)

Rechtsanwalt Lutz Schroeder mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag von Herrn Kevib McLeod ab.


Betroffenes Werk: Big Tits Fucks Harder #1 (Film)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 750,00 €


Wichtig ist, dass die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht vorschnell oder gar ungeprüft abgegeben werden sollte. Die bedingungslose Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung wird im Regelfall als Schuldanerkenntnis gewertet. Selbst im Falle einer tatsächlich begangenen Urheberrechtsverletzung ist die originale Unterlassungserklärung außerdem oft zu weit gefasst; insbesondere ist der Abgemahnte nicht verpflichtet, die Unterlassungserklärung ausschließlich in der verlangten Form abzugeben, wenn der Unterlassungsanspruch auch anders erfüllt werden kann. Hierzu ist in den meisten Fällen eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung notwendig, aber auch ausreichend.


Bei der Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung sollten Sie sich von einem fachkundigen Anwalt beraten lassen, da zu weit gefasste Unterlassungserklärungen ein entsprechendes Haftungsrisiko in sich bergen. Wird die Unterlassungserklärung hingegen zu eng gefasst, so besteht die Gefahr, dass der Unterlassungsanspruch nicht erfüllt wurde und der Rechteinhaber den Anspruch mit einer einstweiligen Verfügung oder Unterlassungsklage durchzusetzen versucht. Auch im Hinblick darauf, dass eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung ein Leben lang bindend ist und aufgrund der aufzunehmenden Vertragsstrafe finanzielle Risiken beachtet werden müssen, ist eine anwaltliche Beratung empfehlenswert.


Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

Kornmeier & Partner Abmahnung Snoop Dogg vs David Guetta - Sweat

Die Rechtsanwaltskanzlei Kornmeier & Partner mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der EMI Music Germany GmbH ab.


Betroffenes Werk: Snoop Dogg vs David Guetta - Sweat (Lied)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 450,00 €


Wichtig ist, dass die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht vorschnell oder gar ungeprüft abgegeben werden sollte. Die bedingungslose Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung wird im Regelfall als Schuldanerkenntnis gewertet. Selbst im Falle einer tatsächlich begangenen Urheberrechtsverletzung ist die originale Unterlassungserklärung außerdem oft zu weit gefasst; insbesondere ist der Abgemahnte nicht verpflichtet, die Unterlassungserklärung ausschließlich in der verlangten Form abzugeben, wenn der Unterlassungsanspruch auch anders erfüllt werden kann. Hierzu ist in den meisten Fällen eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung notwendig, aber auch ausreichend.


Bei der Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung sollten Sie sich von einem fachkundigen Anwalt beraten lassen, da zu weit gefasste Unterlassungserklärungen ein entsprechendes Haftungsrisiko in sich bergen. Wird die Unterlassungserklärung hingegen zu eng gefasst, so besteht die Gefahr, dass der Unterlassungsanspruch nicht erfüllt wurde und der Rechteinhaber den Anspruch mit einer einstweiligen Verfügung oder Unterlassungsklage durchzusetzen versucht. Auch im Hinblick darauf, dass eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung ein Leben lang bindend ist und aufgrund der aufzunehmenden Vertragsstrafe finanzielle Risiken beachtet werden müssen, ist eine anwaltliche Beratung empfehlenswert.


Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

Rasch Rechtsanwälte Abmahnung Roxette - Charm School (Musikalbum)

Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der EMI Music Germany GmbH & Co. KG ab.


Betroffenes Werk: Roxette - Charm School (Musikalbum)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 1.200,00 €


Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

Dienstag, 5. Juli 2011

FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Abmahnung Quo Vadis?

Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg mahnt derzeit unter anderem das Filmwerk "Quo Vadis?" im Auftrag der MIG Film GmbH ab. Der abgemahnte Rechtsverstoß bezieht sich in derartigen Fällen auf das Anbieten des Werkes in einer sogenannten Tauschbörse, wodurch das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG verletzt sein kann.


Vom Empfänger der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von insgesamt 850,00 € gefordert. Mit Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung sowie Zahlung des geforderten Pauschalbetrages könne so die Angelegenheit für den Betroffenen abschließend geregelt werden.

Grundsätzlich ist davon abzuraten, die erhobenen Ansprüche ohne eine vorherige anwaltliche Beratung zu erfüllen.

Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

Waldorf Frommer Rechtsanwälte Abmahnung "Almanya – Willkommen in Deutschland" (Film)

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnt im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft Urheberrechtsverletzungen an dem Film "Almanya – Willkommen in Deutschland" ab. Der abgemahnte Rechtsverstoß bezieht sich unter anderem auf das Anbieten des Werkes in einer sogenannten Tauschbörse, wodurch das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG verletzt sein kann.


Vom Empfänger der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von 506,00 € Rechtsanwaltskosten sowie 450,00 € Schadenersatz, insgesamt 956,00 € gefordert. Mit Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung sowie Zahlung des geforderten Pauschalbetrages könne so die Angelegenheit für den Betroffenen abschließend geregelt werden.


Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

Rasch Rechtsanwälte Abmahnung Milow - North and South (Album)

Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der Universal Music GmbH ab.


Betroffenes Werk: Milow - North and South (Musikalbum)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 1.200,00 €


Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

Montag, 4. Juli 2011

Kanzlei Kornmeier & Partner Abmahnung Eric Prydz - Niton

Die Kanzlei Kornmeier & Partner mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der GSDR GmbH ab.


Betroffenes Werk: Eric Prydz - Niton (Lied)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 450,00 €


Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

Waldorf Frommer Rechtsanwälte Abmahnung The Strokes - Angels (Album)

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der Sony BMG Music Entertainment GmbH ab.


Betroffenes Werk: The Strokes - Angels (Musikalbum)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 956,00 €


Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

Waldorf Frommer Rechtsanwälte Abmahnung Michael Wendler - Jackpot

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der Sony BMG Music Entertainment GmbH ab.


Betroffenes Werk: Michael Wendler - Jackpot (Musikalbum)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 956,00 €


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FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Abmahnung Other Ego – Born this Way

Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg mahnt derzeit unter anderem das Musikwerk "Other Ego – Born this Way" im Auftrag der Aergo Trade GmbH ab. Der abgemahnte Rechtsverstoß bezieht sich in derartigen Fällen auf das Anbieten des Werkes in einer sogenannten Tauschbörse, wodurch das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG verletzt sein kann.


Vom Empfänger der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von insgesamt 450,00 € gefordert. Mit Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung sowie Zahlung des geforderten Pauschalbetrages könne so die Angelegenheit für den Betroffenen abschließend geregelt werden.

Grundsätzlich ist davon abzuraten, die erhobenen Ansprüche ohne eine vorherige anwaltliche Beratung zu erfüllen.

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Freitag, 1. Juli 2011

FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Abmahnung Moving McAllister (Film)

Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg mahnt derzeit unter anderem das Filmwerk "Moving McAllister" im Auftrag der MIG Film GmbH ab. Der abgemahnte Rechtsverstoß bezieht sich in derartigen Fällen auf das Anbieten des Werkes in einer sogenannten Tauschbörse, wodurch das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG verletzt sein kann.


Vom Empfänger der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von insgesamt 980,00 € gefordert. Mit Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung sowie Zahlung des geforderten Pauschalbetrages könne so die Angelegenheit für den Betroffenen abschließend geregelt werden.

Grundsätzlich ist davon abzuraten, die erhobenen Ansprüche ohne eine vorherige anwaltliche Beratung zu erfüllen.

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Waldorf Frommer Rechtsanwälte Abmahnung Twilight – Biss zum Morgengrauen

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnt im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft Urheberrechtsverletzungen an dem Film "Twilight – Biss zum Morgengrauen" ab. Der abgemahnte Rechtsverstoß bezieht sich unter anderem auf das Anbieten des Werkes in einer sogenannten Tauschbörse, wodurch das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG verletzt sein kann.


Vom Empfänger der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von 506,00 € Rechtsanwaltskosten sowie 450,00 € Schadenersatz, insgesamt 956,00 € gefordert. Mit Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung sowie Zahlung des geforderten Pauschalbetrages könne so die Angelegenheit für den Betroffenen abschließend geregelt werden.


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FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Abmahnung Brooklyn Rules

Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg mahnt derzeit unter anderem das Filmwerk "Brooklyn Rules" im Auftrag der MIG Film GmbH ab. Der abgemahnte Rechtsverstoß bezieht sich in derartigen Fällen auf das Anbieten des Werkes in einer sogenannten Tauschbörse, wodurch das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG verletzt sein kann.


Vom Empfänger der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von insgesamt 980,00 € gefordert. Mit Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung sowie Zahlung des geforderten Pauschalbetrages könne so die Angelegenheit für den Betroffenen abschließend geregelt werden.

Grundsätzlich ist davon abzuraten, die erhobenen Ansprüche ohne eine vorherige anwaltliche Beratung zu erfüllen.

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U+C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Abmahnung Official Silence Of The Lambs Parody

Die U+C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH ab.


Betroffenes Werk: Official Silence Of The Lambs Parody (Film)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 650,00 €


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FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Abmahnung Hyenas (Film)

Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg mahnt derzeit unter anderem das Filmwerk "Hyenas" im Auftrag der MIG Film GmbH ab. Der abgemahnte Rechtsverstoß bezieht sich in derartigen Fällen auf das Anbieten des Werkes in einer sogenannten Tauschbörse, wodurch das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG verletzt sein kann.


Vom Empfänger der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von insgesamt 980,00 € gefordert. Mit Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung sowie Zahlung des geforderten Pauschalbetrages könne so die Angelegenheit für den Betroffenen abschließend geregelt werden.

Grundsätzlich ist davon abzuraten, die erhobenen Ansprüche ohne eine vorherige anwaltliche Beratung zu erfüllen.

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Rasch Rechtsanwälte Abmahnung Juli - Süchtig (Musikalbum)

Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der Universal Music GmbH ab.


Betroffenes Werk: Juli - Süchtig (Musikalbum)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 1.200,00 €


Wichtig ist, dass die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht vorschnell oder gar ungeprüft abgegeben werden sollte. Die bedingungslose Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung wird im Regelfall als Schuldanerkenntnis gewertet. Selbst im Falle einer tatsächlich begangenen Urheberrechtsverletzung ist die originale Unterlassungserklärung außerdem oft zu weit gefasst; insbesondere ist der Abgemahnte nicht verpflichtet, die Unterlassungserklärung ausschließlich in der verlangten Form abzugeben, wenn der Unterlassungsanspruch auch anders erfüllt werden kann. Hierzu ist in den meisten Fällen eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung notwendig, aber auch ausreichend.


Bei der Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung sollten Sie sich von einem fachkundigen Anwalt beraten lassen, da zu weit gefasste Unterlassungserklärungen ein entsprechendes Haftungsrisiko in sich bergen. Wird die Unterlassungserklärung hingegen zu eng gefasst, so besteht die Gefahr, dass der Unterlassungsanspruch nicht erfüllt wurde und der Rechteinhaber den Anspruch mit einer einstweiligen Verfügung oder Unterlassungsklage durchzusetzen versucht. Auch im Hinblick darauf, dass eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung ein Leben lang bindend ist und aufgrund der aufzunehmenden Vertragsstrafe finanzielle Risiken beachtet werden müssen, ist eine anwaltliche Beratung empfehlenswert.


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Donnerstag, 30. Juni 2011

FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Abmahnung Rockstroh - Wolke 7

Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der Celebrate Records GmbH ab.


Betroffenes Werk: Rockstroh - Wolke 7 (Lied)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 450,00 €


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U+C Rechtsanwälte erhöhen die Forderungen

Die U+C Rechtsanwaltsgesellschaft mbH macht sich offenbar daran, „ältere“ Fälle noch einmal voranzutreiben. Heute wurden mir mehrere Schreiben vorgelegt, in denen man im Auftrag der Rechteinhaber mitteilt, dass ein Abschluss der Angelegenheit durch eine außergerichtliche Einigung nicht erzielt werden konnte. Gleichzeitig werden die ursprünglichen Forderungen von 650,00 massiv angehoben – nämlich auf 1286,80 €. Begründung: mangels Einigung seien daher nun die Kosten entsprechend der jeweils beigefügten Aufstellung zu tragen. In dieser werden u.a. Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 25.000 € in Höhe von 891,80 € (zzgl. 20,00 € Auslagenpauschale) gefordert. Weitere berechnet man den Schadenersatz nach der Lizenzanalogie mit 250,00 € und stellt außerdem weitere Ermittlungskosten pauschal mit 125,00 € in Rechnung.


Insgesamt ist dieses Vorgehen in vielerlei Hinsicht interessant bis fragwürdig. Zum einen muss man sich über die Spielräume, die offenbar betreffend die Forderung bestehen, wundern. Ausgangspunkt ist regelmäßig ein Betrag von 650,00 €. In mehreren von mir bearbeiteten Angelegenheiten wurde dieser Betrag – nachdem die Ansprüche gegen meine Mandantschaft von mir mit Begründung zurück gewiesen wurden – auf 450,00 € gesenkt, um eine vergleichsweise Einigung zu erzielen. Hier drängt sich schon fast der Eindruck auf, es solle versucht werden, mit welchen Beträgen jeweils die höchste Zahlquote erreicht werden kann. Der Sprung jetzt auf 1286,80 € hingegen, verbunden mit einer erneuten Fristsetzung zur außergerichtlichen Zahlung, wirkt demgegenüber schon beinahe dreist: nachdem das Entgegenkommen offenbar nicht erfolgsversprechend war, wird nun die (Gebühren-)Keule herausgeholt.


Betroffene sollten – sofern nicht ohnehin bereits geschehen – anwaltlichen Rat einholen. Aus meiner Sicht sprechen zahlreiche Argumente gegen diese offensichtlich beliebig austauschbaren Forderungen, selbst wenn tatsächlich eine Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers gegeben ist.


Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.


Internet: http://www.rae-altersberger.de/

Email: lederer@rae-altersberger.de

Mittwoch, 29. Juni 2011

Abmahnung von U+C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH?

Momentan werden wieder verstärkt Abmahnungen verschickt für Urheberrechtsverletzungen an Erwachsenenfilmen (zumindest legen die Titel der Filme eine Einordnung in diese Kategorie nahe). Die Rechtsverstöße sollen dabei jeweils in Tauschbörsen begangen worden sein und beziehen sich vorrangig auf das unerlaubte öffentliche Zugänglichmachen gem. § 19 a UrhG. Dieses Recht steht grundsätzlich nur dem Urheber (oder solchen Personen, die vom Urheber eine Lizenz dazu erteilt bekommen haben) zu, so dass Tauschbörsennutzer, die das Werk unerlaubt anbieten, abgemahnt werden können.


Urheberrechtliche Abmahnungen spricht zum Beispiel die U+C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Regensburg aus. Die Kanzlei vertritt verschiedene Rechteinhaber wie z.B. die DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH, die Silwa Filmvertriebs AG, die Magmafilm GmbH oder die Multi Media Verlag GmbH. Betroffene Werke sind dann zum Beispiel „Meli präsentiert: Deine geilen Nachbarn“, „Pretty Sloppy 4“, „Rocco Teen Adventures“, „Das Beste von Vivian Schmitt 9“, „Chicken poppen“, „Throat Fucks 3“ und noch einige andere.


Die Liste an abgemahnten Werken ist lang und offensichtlich werden wegen der ermittelten Urheberrechtsverletzungen auch zahlreiche Anschlussinhaber in Anspruch genommen. Dabei ist zu beachten, dass der Anschlussinhaber nicht in jedem Fall für den Rechtsverstoß haftet.

Nur wenn der Anschlussinhaber in irgendeiner Form an der Rechtsverletzung selbst beteiligt war, so kommen überhaupt Ansprüche auf Schadenersatz und Erstattung von Anwaltskosten in Betracht. Hat er hingegen lediglich den Anschluss zur Verfügung gestellt und nicht für eine ausreichende Sicherung gesorgt oder den Anschluss nicht ausreichend überwacht, so kann er zwar nicht auf Schadenersatz, wohl aber auf Erstattung der Anwaltskosten in Anspruch genommen werden. Ein Unterlassungsanspruch hingegen wird in beiden Fällen bestehen.


Aber auch in Fällen, in denen der Unterlassungsanspruch an sich mangels Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers nicht gegeben ist (Beispiel: fehlerhafte Ermittlung der IP-Adresse) kann es unter Umständen sinnvoll sein, den Unterlassungsanspruch aus Gründen der Kostenvermeidung rein vorsorglich und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zu erfüllen.


Die erhobenen Zahlungsforderungen belaufen sich bei Abmahnungen durch die Kanzlei U+C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH meistens auf runde 650,00 €. Ob und in welcher Höhe dieser Pauschalbetrag tatsächlich angemessen ist, ist jeweils nur im Einzelfall zu entscheiden. Nach derzeitig gängiger Rechtsprechung ist jedenfalls nicht davon auszugehen, dass eine Anwendung von § 97a Abs. 2 UrhG in Betracht kommt, der die Anwaltskosten auf 100,00 € beschränkt. Dennoch besteht in den meisten Fällen auch im ungünstigsten Fall ein „Verhandlungsspielraum“.


Gleich welches Vorgehen im Einzelfall angezeigt ist, eine Reaktion sollte erst nach einer ausführlichen anwaltlichen Beratung erfolgen. Bekanntermaßen gibt es zu urheberrechtlichen Abmahnungen durchaus Hilfestellungen im Internet, deren Befolgung jedoch nicht uneingeschränkt zu empfehlen ist. Meiner Erfahrung nach sollte hier nicht an der falschen Stelle gespart werden, insbesondere weil ein tatsächlich erfolgter Rechtsverstoß gerade bei Filmen oben genannter Art auch strafrechtliche Relevanz haben kann. Derzeit ist dieser Punkt regelmäßig in den Hintergrund gerückt, völlig ausgeblendet werden kann er jedoch nicht.


Nach Erhalt einer Abmahnung sollten daher folgende Schritte beachtet werden:


1. Ruhe bewahren. Dass mit der Abmahnung Druck und Stress erzeugt werden sollen, ist normal und gewollt.

2. Feststellen der tatsächlichen Umstände: trifft der Rechtsverstoß zu?

3. Falls ja: wie kann dennoch angemessen auf Unterlassungsanspruch und Forderung reagiert werden?

4. Falls nein: wie soll der Anspruch zurück gewiesen werden, insbesondere sollte gleichwohl eine Unterlassungserklärung abgegeben werden? Anmerkung: in keinem Fall sollte dabei die originale Unterlassungserklärung abgegeben werden!

5. Reaktion innerhalb der Frist! Keinerlei Reaktion auf das Antwortschreiben birgt die Gefahr einer einstweiligen Verfügung oder Unterlassungsklage in sich. Das Risiko hierfür scheint im Jahr 2011 deutlich höher zu liegen als in den Jahren davor.


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U+C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Abmahnung Chicken poppen

Die U+C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH ab.


Betroffenes Werk: Chicken poppen (Film)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 650,00 €


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Waldorf Frommer Rechtsanwälte Abmahnung Britney Spears - Femme Fatale

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH ab.


Betroffenes Werk: Britney Spears - Femme Fatale (Musikalbum)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 956,00 €


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U+C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Abmahnung Das Beste von Vivian Schmitt 9

Die U+C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der Silwa Filmvertriebs AG ab.


Betroffenes Werk: Das Beste von Vivian Schmitt 9 (Film)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 650,00 €


Die vorgeworfene Rechtsverletzung basiert auf dem Anbieten des Werkes in einem P2P-Programm. Üblicherweise werden beim Filesharing bestimmte Ordner auf der eigenen Festplatte frei gegeben, so dass die darin enthaltenen Inhalte (= Dateien) anderen Teilnehmern der Tauschbörse zur Verfügung gestellt werden. Oft enthalten diese Dateien jedoch urheberrechtlich geschütztes Material, so dass dann eine Abmahnung drohen kann.


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Dienstag, 28. Juni 2011

U+C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Abmahnung Fick mich durch, Herr Nachbar / Mutti Report

Die U+C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der Silwa Filmvertriebs AG ab.


Betroffenes Werk: Fick mich durch, Herr Nachbar / Mutti Report (Film)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 650,00 €


Die vorgeworfene Rechtsverletzung basiert auf dem Anbieten des Werkes in einem P2P-Programm. Üblicherweise werden beim Filesharing bestimmte Ordner auf der eigenen Festplatte frei gegeben, so dass die darin enthaltenen Inhalte (= Dateien) anderen Teilnehmern der Tauschbörse zur Verfügung gestellt werden. Oft enthalten diese Dateien jedoch urheberrechtlich geschütztes Material, so dass dann eine Abmahnung drohen kann.


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Negele Zimmel Greuter Beller Todeskommando Russland 5 Abmahnung

Die Rechtsanwaltskanzlei Negele Zimmel Greuter Beller mahnt derzeit Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk "Todeskommando Russland 5" im Auftrag der MIG Film GmbH ab. Der abgemahnte Rechtsverstoß bezieht sich auf das Anbieten des Werkes in einer sogenannten Tauschbörse, wodurch das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG verletzt sein kann.


Vom Empfänger der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages gefordert. Mit Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung sowie Zahlung des geforderten Pauschalbetrages könne so die Angelegenheit für den Betroffenen abschließend geregelt werden.


Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

Montag, 27. Juni 2011

Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte Abmahnung Scream XXX

Die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der media & more GmbH & Co.KG ab.


Betroffenes Werk: Scream XXX (Film)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages


Die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte ermittelt die Rechtsverstöße üblicherweise über die Media Protector GmbH. Diese überwacht Tauschbörsen auf die mögliche Verletzung von Urheberrechten durch die Nutzung von P2P-Filesharing-Programmen.


Eine ausführliche anwaltliche Beratung über das Vorgehen im Einzelfall ist empfehlenswert.


Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

Waldorf Frommer Rechtsanwälte Abmahnung Shutter Island

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnt im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft Urheberrechtsverletzungen an dem Film "Shutter Island" ab. Der abgemahnte Rechtsverstoß bezieht sich unter anderem auf das Anbieten des Werkes in einer sogenannten Tauschbörse, wodurch das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG verletzt sein kann.


Vom Empfänger der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von 506,00 € Rechtsanwaltskosten sowie 450,00 € Schadenersatz, insgesamt 956,00 € gefordert. Mit Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung sowie Zahlung des geforderten Pauschalbetrages könne so die Angelegenheit für den Betroffenen abschließend geregelt werden.


Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

Kostenlose Erstberatung für Filesharing Abmahnung

Die Kanzlei Dr. Altersberger und Kollegen informiert, dass in Angelegenheiten wegen Filesharing-Abmahnungen eine kostenlose Erstberatung angefordert werden kann.

Um zum Anfrageformular zu gelangen, klicken Sie bitte auf diesen Link: http://www.rae-altersberger.de/rechtsgebiete/urheberrecht/kostenlose-erstberatung-fur-filesharing-abmahnung/

Auf der Seite können Sie eine kostenlose Erstberatung betreffend eine Abmahnung wegen des Vorwurfes einer Urheberrechtsverletzung in einer Tauschbörse (p2p/ Filesharing) anfordern. Füllen Sie einfach das Formular aus und senden dann die Anfrage durch Betätigen des Buttons am Ende zur Überprüfung an uns. Sie erhalten innerhalb eines Werktages eine knappe Ersteinschätzung, ob und inwieweit eine Verteidigung gegen die geltend gemachten Ansprüche sinnvoll ist. Hierfür entstehen Ihnen keine Kosten.

Internet: http://www.rae-altersberger.de
Email: lederer@rae-altersberger.de

Donnerstag, 23. Juni 2011

Kornmeier & Partner Abmahnung Where Them Girls At – David Guetta (Feat. Nicki Minaj & Flo Rida)

Die Rechtsanwaltskanzlei Kornmeier & Partner mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der EMI Music Germany GmbH ab.


Betroffenes Werk: Where Them Girls At – David Guetta (Feat. Nicki Minaj & Flo Rida) (Lied)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 450,00 €


Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte Abmahnung Das Sandmännchen - Abenteuer im Traumland

Die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der Falcom Investment AG ab.


Betroffenes Werk: Das Sandmännchen – Abenteuer im Traumland (Film)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages


Die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte ermittelt die Rechtsverstöße üblicherweise über die Media Protector GmbH. Diese überwacht Tauschbörsen auf die mögliche Verletzung von Urheberrechten durch die Nutzung von P2P-Filesharing-Programmen.


Eine ausführliche anwaltliche Beratung über das Vorgehen im Einzelfall ist empfehlenswert.


Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

U+C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Abmahnung Burning Embers

Die U+C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH ab.


Betroffenes Werk: Burning Embers (Film)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 650,00 €


Wichtig ist, dass die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht vorschnell oder gar ungeprüft abgegeben werden sollte. Die bedingungslose Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung wird im Regelfall als Schuldanerkenntnis gewertet. Selbst im Falle einer tatsächlich begangenen Urheberrechtsverletzung ist die originale Unterlassungserklärung außerdem oft zu weit gefasst; insbesondere ist der Abgemahnte nicht verpflichtet, die Unterlassungserklärung ausschließlich in der verlangten Form abzugeben, wenn der Unterlassungsanspruch auch anders erfüllt werden kann. Hierzu ist in den meisten Fällen eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung notwendig, aber auch ausreichend.


Bei der Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung sollten Sie sich von einem fachkundigen Anwalt beraten lassen, da zu weit gefasste Unterlassungserklärungen ein entsprechendes Haftungsrisiko in sich bergen. Wird die Unterlassungserklärung hingegen zu eng gefasst, so besteht die Gefahr, dass der Unterlassungsanspruch nicht erfüllt wurde und der Rechteinhaber den Anspruch mit einer einstweiligen Verfügung oder Unterlassungsklage durchzusetzen versucht. Auch im Hinblick darauf, dass eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung ein Leben lang bindend ist und aufgrund der aufzunehmenden Vertragsstrafe finanzielle Risiken beachtet werden müssen, ist eine anwaltliche Beratung empfehlenswert.


Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

Mittwoch, 22. Juni 2011

Bindhardt Fiedler Zerbe Rechtsanwälte Abmahnung Bushido Vergiss mich

Die Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe Rechtsanwälte mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag von Anis Mohamed Ferchichi (Bushido) ab.


Betroffenes Werk: Bushido (feat. J-Luv) - Vergiss mich

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 400,00 €


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U+C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Abmahnung Mike Beck’s Dr. Sex - Sex ist die beste Medizin

Die U+C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH ab.


Betroffenes Werk: Mike Beck’s Dr. Sex - Sex ist die beste Medizin (Film)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 650,00 €


Wichtig ist, dass die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht vorschnell oder gar ungeprüft abgegeben werden sollte. Die bedingungslose Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung wird im Regelfall als Schuldanerkenntnis gewertet. Selbst im Falle einer tatsächlich begangenen Urheberrechtsverletzung ist die originale Unterlassungserklärung außerdem oft zu weit gefasst; insbesondere ist der Abgemahnte nicht verpflichtet, die Unterlassungserklärung ausschließlich in der verlangten Form abzugeben, wenn der Unterlassungsanspruch auch anders erfüllt werden kann. Hierzu ist in den meisten Fällen eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung notwendig, aber auch ausreichend.


Bei der Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung sollten Sie sich von einem fachkundigen Anwalt beraten lassen, da zu weit gefasste Unterlassungserklärungen ein entsprechendes Haftungsrisiko in sich bergen. Wird die Unterlassungserklärung hingegen zu eng gefasst, so besteht die Gefahr, dass der Unterlassungsanspruch nicht erfüllt wurde und der Rechteinhaber den Anspruch mit einer einstweiligen Verfügung oder Unterlassungsklage durchzusetzen versucht. Auch im Hinblick darauf, dass eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung ein Leben lang bindend ist und aufgrund der aufzunehmenden Vertragsstrafe finanzielle Risiken beachtet werden müssen, ist eine anwaltliche Beratung empfehlenswert.


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Rasch Rechtsanwälte Abmahnung Max Raabe - Küssen kann man nicht alleine

Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der Universal Music GmbH ab. Die Universal Music GmbH ist das deutsche Tochterunternehmen der Universal Music Group und zählt mithin zu den sog. Major Labels.


Betroffenes Werk: Max Raabe - Küssen kann man nicht alleine (Musikalbum)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 1.200,00 €


Auf keinen Fall sollte die vorgelegte Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnet werden. Diese ist meines Erachtens viel zu weit gefasst und bedarf einiger Änderungen. Auch der Zahlungsanspruch muss nicht zwangsläufig in der behaupteten Höhe bestehen. Hier ist eine anwaltliche Beratung empfehlenswert.


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Dienstag, 21. Juni 2011

BaumgartenBrandt Rechtsanwälte Abmahnung Das ganze Leben liegt vor Dir – Tutta la vita davanti (Film)

Die Kanzlei BaumgartenBrandt mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der Movienet Film GmbH ab.


Betroffenes Werk: Das ganze Leben liegt vor Dir – Tutta la vita davanti (Film)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 1.000,00 €


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BaumgartenBrandt Rechtsanwälte Abmahnung Das Zimmer im Spiegel (Film)

Die Kanzlei BaumgartenBrandt mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der MFA + Filmdistribution Christian Meinke e.K. ab.


Betroffenes Werk: Das Zimmer im Spiegel (Film)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 850,00 €


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Montag, 20. Juni 2011

Waldorf Frommer Rechtsanwälte Abmahnung Das Schmuckstück (Film)

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft ab.


Betroffenes Werk: Das Schmuckstück (Film)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 956,00 €


Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

BaumgartenBrandt Rechtsanwälte Abmahnung Konfuzius

Die Kanzlei BaumgartenBrandt mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der KSM GmbH ab.


Betroffenes Werk: Konfuzius (Film)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 850,00 €


Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

Waldorf Frommer Rechtsanwälte Abmahnung Tiger Team - Der Berg der 1000 Drachen

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH ab.


Betroffenes Werk: Tiger Team - Der Berg der 1000 Drachen (Film)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 956,00 €


Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

BaumgartenBrandt Rechtsanwälte Abmahnung Reflections Of War

Die Kanzlei BaumgartenBrandt mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der KSM GmbH ab.


Betroffenes Werk: Reflections Of War (Film)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 850,00 €


Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

Freitag, 17. Juni 2011

U+C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Abmahnung Toy Sluts

Die U+C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnt im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH Urheberrechtsverletzungen an dem Film Toy Sluts ab. Empfänger der Abmahnung werden aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben und einen Betrag in Höhe von 650,00 € zu bezahlen.


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U+C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Abmahnung Asa Akira is Insatiable

Die U+C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnt im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH Urheberrechtsverletzungen an dem Film Asa Akira is Insatiable ab. Empfänger der Abmahnung werden aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben und einen Betrag in Höhe von 650,00 € zu bezahlen.


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FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Abmahnung Bullmeister - Girls Beautiful (Lied)

Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag von Herrn Daniel Eisenlohr ab.


Betroffenes Werk: Bullmeister – Girls Beautiful (Lied)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 450,00 €


Wichtig ist, dass die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht vorschnell oder gar ungeprüft abgegeben werden sollte. Die bedingungslose Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung wird im Regelfall als Schuldanerkenntnis gewertet. Selbst im Falle einer tatsächlich begangenen Urheberrechtsverletzung ist die originale Unterlassungserklärung außerdem oft zu weit gefasst; insbesondere ist der Abgemahnte nicht verpflichtet, die Unterlassungserklärung ausschließlich in der verlangten Form abzugeben, wenn der Unterlassungsanspruch auch anders erfüllt werden kann. Hierzu ist in den meisten Fällen eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung notwendig, aber auch ausreichend.


Bei der Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung sollten Sie sich von einem fachkundigen Anwalt beraten lassen, da zu weit gefasste Unterlassungserklärungen ein entsprechendes Haftungsrisiko in sich bergen. Wird die Unterlassungserklärung hingegen zu eng gefasst, so besteht die Gefahr, dass der Unterlassungsanspruch nicht erfüllt wurde und der Rechteinhaber den Anspruch mit einer einstweiligen Verfügung oder Unterlassungsklage durchzusetzen versucht. Auch im Hinblick darauf, dass eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung ein Leben lang bindend ist und aufgrund der aufzunehmenden Vertragsstrafe finanzielle Risiken beachtet werden müssen, ist eine anwaltliche Beratung empfehlenswert.


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Donnerstag, 16. Juni 2011

U+C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Abmahnung Anal Starlets

Die U+C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnt im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH Urheberrechtsverletzungen an dem Film Anal Starlets ab. Empfänger der Abmahnung werden aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben und einen Betrag in Höhe von 650,00 € zu bezahlen.


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Rasch Rechtsanwälte Abmahnung Cardiology (Album) von Good Charlotte

Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg mahnt im Auftrag der EMI Music Germany GmbH & Co. KG Urheberrechtsverletzungen an dem Album “Cardiology” der Gruppe Good Charlotte ab. Empfänger der Abmahnung werden aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben und einen Betrag in Höhe von 1.200,00 € zu bezahlen.


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Dienstag, 14. Juni 2011

Waldorf Frommer Rechtsanwälte Abmahnung Die Kinder von Paris

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH ab.


Betroffenes Werk: Die Kinder von Paris (Film)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 956,00 €


Wichtig ist, dass die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht vorschnell oder gar ungeprüft abgegeben werden sollte. Die bedingungslose Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung wird im Regelfall als Schuldanerkenntnis gewertet. Selbst im Falle einer tatsächlich begangenen Urheberrechtsverletzung ist die originale Unterlassungserklärung außerdem oft zu weit gefasst; insbesondere ist der Abgemahnte nicht verpflichtet, die Unterlassungserklärung ausschließlich in der verlangten Form abzugeben, wenn der Unterlassungsanspruch auch anders erfüllt werden kann. Hierzu ist in den meisten Fällen eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung notwendig, aber auch ausreichend.


Bei der Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung sollten Sie sich von einem fachkundigen Anwalt beraten lassen, da zu weit gefasste Unterlassungserklärungen ein entsprechendes Haftungsrisiko in sich bergen. Wird die Unterlassungserklärung hingegen zu eng gefasst, so besteht die Gefahr, dass der Unterlassungsanspruch nicht erfüllt wurde und der Rechteinhaber den Anspruch mit einer einstweiligen Verfügung oder Unterlassungsklage durchzusetzen versucht. Auch im Hinblick darauf, dass eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung ein Leben lang bindend ist und aufgrund der aufzunehmenden Vertragsstrafe finanzielle Risiken beachtet werden müssen, ist eine anwaltliche Beratung empfehlenswert.


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Bindhardt Fiedler Zerbe Abmahnung Bushido: Jenseits von Gut und Böse

Die Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe Rechtsanwälte mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag von Anis Mohamed Ferchichi (Bushido) ab.


Betroffenes Werk: Bushido: Jenseits von Gut und Böse (Album)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 700,00 €


Wichtig ist, dass die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht vorschnell oder gar ungeprüft abgegeben werden sollte. Die bedingungslose Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung wird im Regelfall als Schuldanerkenntnis gewertet. Selbst im Falle einer tatsächlich begangenen Urheberrechtsverletzung ist die originale Unterlassungserklärung außerdem oft zu weit gefasst; insbesondere ist der Abgemahnte nicht verpflichtet, die Unterlassungserklärung ausschließlich in der verlangten Form abzugeben, wenn der Unterlassungsanspruch auch anders erfüllt werden kann. Hierzu ist in den meisten Fällen eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung notwendig, aber auch ausreichend.


Bei der Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung sollten Sie sich von einem fachkundigen Anwalt beraten lassen, da zu weit gefasste Unterlassungserklärungen ein entsprechendes Haftungsrisiko in sich bergen. Wird die Unterlassungserklärung hingegen zu eng gefasst, so besteht die Gefahr, dass der Unterlassungsanspruch nicht erfüllt wurde und der Rechteinhaber den Anspruch mit einer einstweiligen Verfügung oder Unterlassungsklage durchzusetzen versucht. Auch im Hinblick darauf, dass eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung ein Leben lang bindend ist und aufgrund der aufzunehmenden Vertragsstrafe finanzielle Risiken beachtet werden müssen, ist eine anwaltliche Beratung empfehlenswert.


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U+C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Abmahnung Big Wet Tits 9

Die U+C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH ab.


Betroffenes Werk: Big Wet Tits 9 (Film)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 650,00 €


Die vorgeworfene Rechtsverletzung basiert auf dem Anbieten des Werkes in einem P2P-Programm. Üblicherweise werden beim Filesharing bestimmte Ordner auf der eigenen Festplatte frei gegeben, so dass die darin enthaltenen Inhalte (= Dateien) anderen Teilnehmern der Tauschbörse zur Verfügung gestellt werden. Oft enthalten diese Dateien jedoch urheberrechtlich geschütztes Material, so dass dann eine Abmahnung drohen kann.


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Freitag, 10. Juni 2011

FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Abmahnung Splintered – Glaubst du an Monster?

Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg mahnt derzeit unter anderem das Filmwerk "Splintered – Glaubst du an Monster?" im Auftrag der KSM GmbH ab. Der abgemahnte Rechtsverstoß bezieht sich in derartigen Fällen auf das Anbieten des Werkes in einer sogenannten Tauschbörse, wodurch das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG verletzt sein kann.

Vom Empfänger der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von insgesamt 850,00 € gefordert. Mit Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung sowie Zahlung des geforderten Pauschalbetrages könne so die Angelegenheit für den Betroffenen abschließend geregelt werden.

Grundsätzlich ist davon abzuraten, die erhobenen Ansprüche ohne eine vorherige anwaltliche Beratung zu erfüllen.

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Rasch Rechtsanwälte Abmahnung Robbie Williams - In and Out of Consciousness

Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der EMI Music Germany GmbH & Co. KG ab.


Betroffenes Werk: Robbie Williams - In and Out of Consciousness (Musikalbum)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 1.200,00 €


Wichtig ist, dass die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht vorschnell oder gar ungeprüft abgegeben werden sollte. Die bedingungslose Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung wird im Regelfall als Schuldanerkenntnis gewertet. Selbst im Falle einer tatsächlich begangenen Urheberrechtsverletzung ist die originale Unterlassungserklärung außerdem oft zu weit gefasst; insbesondere ist der Abgemahnte nicht verpflichtet, die Unterlassungserklärung ausschließlich in der verlangten Form abzugeben, wenn der Unterlassungsanspruch auch anders erfüllt werden kann. Hierzu ist in den meisten Fällen eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung notwendig, aber auch ausreichend.


Bei der Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung sollten Sie sich von einem fachkundigen Anwalt beraten lassen, da zu weit gefasste Unterlassungserklärungen ein entsprechendes Haftungsrisiko in sich bergen. Wird die Unterlassungserklärung hingegen zu eng gefasst, so besteht die Gefahr, dass der Unterlassungsanspruch nicht erfüllt wurde und der Rechteinhaber den Anspruch mit einer einstweiligen Verfügung oder Unterlassungsklage durchzusetzen versucht. Auch im Hinblick darauf, dass eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung ein Leben lang bindend ist und aufgrund der aufzunehmenden Vertragsstrafe finanzielle Risiken beachtet werden müssen, ist eine anwaltliche Beratung empfehlenswert.


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Schulenberg & Schenk Abmahnung Bear - stell dich tot (Film)

Die Kanzlei Schulenberg & Schenk mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der Los Banditos Film GmbH ab.


Betroffenes Werk: Bear - stell dich tot (Film)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 1.298,00 €


Wichtig ist, dass die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht vorschnell oder gar ungeprüft abgegeben werden sollte. Die bedingungslose Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung wird im Regelfall als Schuldanerkenntnis gewertet. Selbst im Falle einer tatsächlich begangenen Urheberrechtsverletzung ist die originale Unterlassungserklärung außerdem oft zu weit gefasst; insbesondere ist der Abgemahnte nicht verpflichtet, die Unterlassungserklärung ausschließlich in der verlangten Form abzugeben, wenn der Unterlassungsanspruch auch anders erfüllt werden kann. Hierzu ist in den meisten Fällen eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung notwendig, aber auch ausreichend.


Bei der Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung sollten Sie sich von einem fachkundigen Anwalt beraten lassen, da zu weit gefasste Unterlassungserklärungen ein entsprechendes Haftungsrisiko in sich bergen. Wird die Unterlassungserklärung hingegen zu eng gefasst, so besteht die Gefahr, dass der Unterlassungsanspruch nicht erfüllt wurde und der Rechteinhaber den Anspruch mit einer einstweiligen Verfügung oder Unterlassungsklage durchzusetzen versucht. Auch im Hinblick darauf, dass eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung ein Leben lang bindend ist und aufgrund der aufzunehmenden Vertragsstrafe finanzielle Risiken beachtet werden müssen, ist eine anwaltliche Beratung empfehlenswert.


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Donnerstag, 9. Juni 2011

FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Abmahnung Locked Down

Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg mahnt derzeit unter anderem das Filmwerk "Locked Down" im Auftrag der Los Banditos Films GmbH ab. Der abgemahnte Rechtsverstoß bezieht sich in derartigen Fällen auf das Anbieten des Werkes in einer sogenannten Tauschbörse, wodurch das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG verletzt sein kann.

Vom Empfänger der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages gefordert, der sich aus Anwaltskosten und Schadenersatz zusammensetzt. Mit Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung sowie Zahlung des geforderten Pauschalbetrages könne so die Angelegenheit für den Betroffenen abschließend geregelt werden.

Grundsätzlich ist davon abzuraten, die erhobenen Ansprüche ohne eine vorherige anwaltliche Beratung zu erfüllen.

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Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte Abmahnung Gigantisch

Die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der Donau-Film e.K. ab.


Betroffenes Werk: Gigantisch (Film)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 800,00 €


Die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte ermittelt die Rechtsverstöße üblicherweise über die Media Protector GmbH. Diese überwacht Tauschbörsen auf die mögliche Verletzung von Urheberrechten durch die Nutzung von P2P-Filesharing-Programmen.


Eine ausführliche anwaltliche Beratung über das Vorgehen im Einzelfall ist empfehlenswert.


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Mittwoch, 8. Juni 2011

Schulenberg & Schenk Abmahnung Camorra Vendetta

Die Kanzlei Schulenberg & Schenk mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der Los Banditos Film GmbH ab.


Betroffenes Werk: Camorra Vendetta (Film)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 1.298,00 €


Wichtig ist, dass die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht vorschnell oder gar ungeprüft abgegeben werden sollte. Die bedingungslose Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung wird im Regelfall als Schuldanerkenntnis gewertet. Selbst im Falle einer tatsächlich begangenen Urheberrechtsverletzung ist die originale Unterlassungserklärung außerdem oft zu weit gefasst; insbesondere ist der Abgemahnte nicht verpflichtet, die Unterlassungserklärung ausschließlich in der verlangten Form abzugeben, wenn der Unterlassungsanspruch auch anders erfüllt werden kann. Hierzu ist in den meisten Fällen eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung notwendig, aber auch ausreichend.


Bei der Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung sollten Sie sich von einem fachkundigen Anwalt beraten lassen, da zu weit gefasste Unterlassungserklärungen ein entsprechendes Haftungsrisiko in sich bergen. Wird die Unterlassungserklärung hingegen zu eng gefasst, so besteht die Gefahr, dass der Unterlassungsanspruch nicht erfüllt wurde und der Rechteinhaber den Anspruch mit einer einstweiligen Verfügung oder Unterlassungsklage durchzusetzen versucht. Auch im Hinblick darauf, dass eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung ein Leben lang bindend ist und aufgrund der aufzunehmenden Vertragsstrafe finanzielle Risiken beachtet werden müssen, ist eine anwaltliche Beratung empfehlenswert.


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Kanzlei Schroeder Abmahnung Big Tits Fucks Harder #1 (Film)

Rechtsanwalt Lutz Schroeder mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag von Herrn Kevib McLeod ab.


Betroffenes Werk: Big Tits Fucks Harder #1 (Film)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 750,00 €


Wichtig ist, dass die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht vorschnell oder gar ungeprüft abgegeben werden sollte. Die bedingungslose Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung wird im Regelfall als Schuldanerkenntnis gewertet. Selbst im Falle einer tatsächlich begangenen Urheberrechtsverletzung ist die originale Unterlassungserklärung außerdem oft zu weit gefasst; insbesondere ist der Abgemahnte nicht verpflichtet, die Unterlassungserklärung ausschließlich in der verlangten Form abzugeben, wenn der Unterlassungsanspruch auch anders erfüllt werden kann. Hierzu ist in den meisten Fällen eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung notwendig, aber auch ausreichend.


Bei der Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung sollten Sie sich von einem fachkundigen Anwalt beraten lassen, da zu weit gefasste Unterlassungserklärungen ein entsprechendes Haftungsrisiko in sich bergen. Wird die Unterlassungserklärung hingegen zu eng gefasst, so besteht die Gefahr, dass der Unterlassungsanspruch nicht erfüllt wurde und der Rechteinhaber den Anspruch mit einer einstweiligen Verfügung oder Unterlassungsklage durchzusetzen versucht. Auch im Hinblick darauf, dass eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung ein Leben lang bindend ist und aufgrund der aufzunehmenden Vertragsstrafe finanzielle Risiken beachtet werden müssen, ist eine anwaltliche Beratung empfehlenswert.


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Dienstag, 7. Juni 2011

Rasch Rechtsanwälte Abmahnung Pietro Lombardi - Call My Name

Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der Universal Music GmbH ab.


Betroffenes Werk: Pietro Lombardi - Call My Name

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages


Wichtig ist, dass die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht vorschnell oder gar ungeprüft abgegeben werden sollte. Die bedingungslose Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung wird im Regelfall als Schuldanerkenntnis gewertet. Selbst im Falle einer tatsächlich begangenen Urheberrechtsverletzung ist die originale Unterlassungserklärung außerdem oft zu weit gefasst; insbesondere ist der Abgemahnte nicht verpflichtet, die Unterlassungserklärung ausschließlich in der verlangten Form abzugeben, wenn der Unterlassungsanspruch auch anders erfüllt werden kann. Hierzu ist in den meisten Fällen eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung notwendig, aber auch ausreichend.


Bei der Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung sollten Sie sich von einem fachkundigen Anwalt beraten lassen, da zu weit gefasste Unterlassungserklärungen ein entsprechendes Haftungsrisiko in sich bergen. Wird die Unterlassungserklärung hingegen zu eng gefasst, so besteht die Gefahr, dass der Unterlassungsanspruch nicht erfüllt wurde und der Rechteinhaber den Anspruch mit einer einstweiligen Verfügung oder Unterlassungsklage durchzusetzen versucht. Auch im Hinblick darauf, dass eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung ein Leben lang bindend ist und aufgrund der aufzunehmenden Vertragsstrafe finanzielle Risiken beachtet werden müssen, ist eine anwaltliche Beratung empfehlenswert.


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