Internetrecht Freising

Donnerstag, 14. Juli 2011

Waldorf Frommer Rechtsanwälte Abmahnung Arthur

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnt im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk "Arthur" ab. Der abgemahnte Rechtsverstoß bezieht sich unter anderem auf das Anbieten des Werkes in einer sogenannten Tauschbörse, wodurch das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG verletzt sein kann.


Vom Empfänger der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von 506,00 € Rechtsanwaltskosten sowie 450,00 € Schadenersatz, insgesamt 956,00 € gefordert. Mit Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung sowie Zahlung des geforderten Pauschalbetrages könne so die Angelegenheit für den Betroffenen abschließend geregelt werden.


Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.