Internetrecht Freising

Dienstag, 5. Juli 2011

FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Abmahnung Quo Vadis?

Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg mahnt derzeit unter anderem das Filmwerk "Quo Vadis?" im Auftrag der MIG Film GmbH ab. Der abgemahnte Rechtsverstoß bezieht sich in derartigen Fällen auf das Anbieten des Werkes in einer sogenannten Tauschbörse, wodurch das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG verletzt sein kann.


Vom Empfänger der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von insgesamt 850,00 € gefordert. Mit Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung sowie Zahlung des geforderten Pauschalbetrages könne so die Angelegenheit für den Betroffenen abschließend geregelt werden.

Grundsätzlich ist davon abzuraten, die erhobenen Ansprüche ohne eine vorherige anwaltliche Beratung zu erfüllen.

Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.