Internetrecht Freising

Freitag, 29. April 2011

Negele Zimmel Greuter Beller Abmahnung Movie Power Unfalling The Tournament Of Killers

Die Rechtsanwaltskanzlei Negele Zimmel Greuter Beller mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der MIG Film GmbH ab.


Betroffenes Werk: Movie Power – Unfalling – The Tournament Of Killers (Film)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 970,00 €


Wichtig ist, dass die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht vorschnell oder gar ungeprüft abgegeben werden sollte. Die bedingungslose Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung wird im Regelfall als Schuldanerkenntnis gewertet. Selbst im Falle einer tatsächlich begangenen Urheberrechtsverletzung ist die originale Unterlassungserklärung außerdem oft zu weit gefasst; insbesondere ist der Abgemahnte nicht verpflichtet, die Unterlassungserklärung ausschließlich in der verlangten Form abzugeben, wenn der Unterlassungsanspruch auch anders erfüllt werden kann. Hierzu ist in den meisten Fällen eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung notwendig, aber auch ausreichend.


Bei der Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung sollten Sie sich von einem fachkundigen Anwalt beraten lassen, da zu weit gefasste Unterlassungserklärungen ein entsprechendes Haftungsrisiko in sich bergen. Wird die Unterlassungserklärung hingegen zu eng gefasst, so besteht die Gefahr, dass der Unterlassungsanspruch nicht erfüllt wurde und der Rechteinhaber den Anspruch mit einer einstweiligen Verfügung oder Unterlassungsklage durchzusetzen versucht. Auch im Hinblick darauf, dass eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung ein Leben lang bindend ist und aufgrund der aufzunehmenden Vertragsstrafe finanzielle Risiken beachtet werden müssen, ist eine anwaltliche Beratung empfehlenswert.


Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

Kornmeier & Partner Abmahnung David Guetta Who’s That Chick (feat. Rihanna)

Die Rechtsanwaltskanzlei Kornmeier & Partner mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der EMI Music Germany GmbH ab.


Betroffenes Werk: David Guetta - Who’s That Chick (feat. Rihanna) (Lied)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages


Wichtig ist, dass die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht vorschnell oder gar ungeprüft abgegeben werden sollte. Die bedingungslose Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung wird im Regelfall als Schuldanerkenntnis gewertet. Selbst im Falle einer tatsächlich begangenen Urheberrechtsverletzung ist die originale Unterlassungserklärung außerdem oft zu weit gefasst; insbesondere ist der Abgemahnte nicht verpflichtet, die Unterlassungserklärung ausschließlich in der verlangten Form abzugeben, wenn der Unterlassungsanspruch auch anders erfüllt werden kann. Hierzu ist in den meisten Fällen eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung notwendig, aber auch ausreichend.


Bei der Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung sollten Sie sich von einem fachkundigen Anwalt beraten lassen, da zu weit gefasste Unterlassungserklärungen ein entsprechendes Haftungsrisiko in sich bergen. Wird die Unterlassungserklärung hingegen zu eng gefasst, so besteht die Gefahr, dass der Unterlassungsanspruch nicht erfüllt wurde und der Rechteinhaber den Anspruch mit einer einstweiligen Verfügung oder Unterlassungsklage durchzusetzen versucht. Auch im Hinblick darauf, dass eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung ein Leben lang bindend ist und aufgrund der aufzunehmenden Vertragsstrafe finanzielle Risiken beachtet werden müssen, ist eine anwaltliche Beratung empfehlenswert.


Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Abmahnung Rockstroh Wolke 7

Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der Celebrate Recordings GmbH ab.


Betroffenes Werk: Rockstroh - Wolke 7 (Lied)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 450,00 €


Wichtig ist, dass die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht vorschnell oder gar ungeprüft abgegeben werden sollte. Die bedingungslose Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung wird im Regelfall als Schuldanerkenntnis gewertet. Selbst im Falle einer tatsächlich begangenen Urheberrechtsverletzung ist die originale Unterlassungserklärung außerdem oft zu weit gefasst; insbesondere ist der Abgemahnte nicht verpflichtet, die Unterlassungserklärung ausschließlich in der verlangten Form abzugeben, wenn der Unterlassungsanspruch auch anders erfüllt werden kann. Hierzu ist in den meisten Fällen eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung notwendig, aber auch ausreichend.


Bei der Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung sollten Sie sich von einem fachkundigen Anwalt beraten lassen, da zu weit gefasste Unterlassungserklärungen ein entsprechendes Haftungsrisiko in sich bergen. Wird die Unterlassungserklärung hingegen zu eng gefasst, so besteht die Gefahr, dass der Unterlassungsanspruch nicht erfüllt wurde und der Rechteinhaber den Anspruch mit einer einstweiligen Verfügung oder Unterlassungsklage durchzusetzen versucht. Auch im Hinblick darauf, dass eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung ein Leben lang bindend ist und aufgrund der aufzunehmenden Vertragsstrafe finanzielle Risiken beachtet werden müssen, ist eine anwaltliche Beratung empfehlenswert.


Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

Donnerstag, 28. April 2011

Rasch Rechtsanwälte Abmahnung Take That The Flood

Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der universal Music GmbH ab.


Betroffenes Werk: Take That - The Flood (Musikalbum)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 1.200,00 €


Wichtig ist, dass die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht vorschnell oder gar ungeprüft abgegeben werden sollte. Die bedingungslose Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung wird im Regelfall als Schuldanerkenntnis gewertet. Selbst im Falle einer tatsächlich begangenen Urheberrechtsverletzung ist die originale Unterlassungserklärung außerdem oft zu weit gefasst; insbesondere ist der Abgemahnte nicht verpflichtet, die Unterlassungserklärung ausschließlich in der verlangten Form abzugeben, wenn der Unterlassungsanspruch auch anders erfüllt werden kann. Hierzu ist in den meisten Fällen eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung notwendig, aber auch ausreichend.


Bei der Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung sollten Sie sich von einem fachkundigen Anwalt beraten lassen, da zu weit gefasste Unterlassungserklärungen ein entsprechendes Haftungsrisiko in sich bergen. Wird die Unterlassungserklärung hingegen zu eng gefasst, so besteht die Gefahr, dass der Unterlassungsanspruch nicht erfüllt wurde und der Rechteinhaber den Anspruch mit einer einstweiligen Verfügung oder Unterlassungsklage durchzusetzen versucht. Auch im Hinblick darauf, dass eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung ein Leben lang bindend ist und aufgrund der aufzunehmenden Vertragsstrafe finanzielle Risiken beachtet werden müssen, ist eine anwaltliche Beratung empfehlenswert.


Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

Waldorf Frommer Rechtsanwälte Abmahnung Resident Evil: Afterlife 3D

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH ab.


Betroffenes Werk: Resident Evil: Afterlife 3D (Film)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 956,00 €


Wichtig ist, dass die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht vorschnell oder gar ungeprüft abgegeben werden sollte. Die bedingungslose Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung wird im Regelfall als Schuldanerkenntnis gewertet. Selbst im Falle einer tatsächlich begangenen Urheberrechtsverletzung ist die originale Unterlassungserklärung außerdem oft zu weit gefasst; insbesondere ist der Abgemahnte nicht verpflichtet, die Unterlassungserklärung ausschließlich in der verlangten Form abzugeben, wenn der Unterlassungsanspruch auch anders erfüllt werden kann. Hierzu ist in den meisten Fällen eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung notwendig, aber auch ausreichend.


Bei der Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung sollten Sie sich von einem fachkundigen Anwalt beraten lassen, da zu weit gefasste Unterlassungserklärungen ein entsprechendes Haftungsrisiko in sich bergen. Wird die Unterlassungserklärung hingegen zu eng gefasst, so besteht die Gefahr, dass der Unterlassungsanspruch nicht erfüllt wurde und der Rechteinhaber den Anspruch mit einer einstweiligen Verfügung oder Unterlassungsklage durchzusetzen versucht. Auch im Hinblick darauf, dass eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung ein Leben lang bindend ist und aufgrund der aufzunehmenden Vertragsstrafe finanzielle Risiken beachtet werden müssen, ist eine anwaltliche Beratung empfehlenswert.


Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

Waldorf Frommer Rechtsanwälte Abmahnung vincent will meer

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH ab.


Betroffenes Werk: vincent will meer (Film)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 956,00 €


Wichtig ist, dass die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht vorschnell oder gar ungeprüft abgegeben werden sollte. Die bedingungslose Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung wird im Regelfall als Schuldanerkenntnis gewertet. Selbst im Falle einer tatsächlich begangenen Urheberrechtsverletzung ist die originale Unterlassungserklärung außerdem oft zu weit gefasst; insbesondere ist der Abgemahnte nicht verpflichtet, die Unterlassungserklärung ausschließlich in der verlangten Form abzugeben, wenn der Unterlassungsanspruch auch anders erfüllt werden kann. Hierzu ist in den meisten Fällen eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung notwendig, aber auch ausreichend.


Bei der Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung sollten Sie sich von einem fachkundigen Anwalt beraten lassen, da zu weit gefasste Unterlassungserklärungen ein entsprechendes Haftungsrisiko in sich bergen. Wird die Unterlassungserklärung hingegen zu eng gefasst, so besteht die Gefahr, dass der Unterlassungsanspruch nicht erfüllt wurde und der Rechteinhaber den Anspruch mit einer einstweiligen Verfügung oder Unterlassungsklage durchzusetzen versucht. Auch im Hinblick darauf, dass eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung ein Leben lang bindend ist und aufgrund der aufzunehmenden Vertragsstrafe finanzielle Risiken beachtet werden müssen, ist eine anwaltliche Beratung empfehlenswert.


Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

Mittwoch, 27. April 2011

Abmahnung Rechtsanwälte Sasse & Partner The Kings Speech

Die Kanzlei Rechtsanwälte Sasse & Partner mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der Senator Film Verleih GmbH ab.


Betroffenes Werk: The Kings Speech (Film)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 800,00 €


Wichtig ist, dass die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht vorschnell oder gar ungeprüft abgegeben werden sollte. Die bedingungslose Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung wird im Regelfall als Schuldanerkenntnis gewertet. Selbst im Falle einer tatsächlich begangenen Urheberrechtsverletzung ist die originale Unterlassungserklärung außerdem oft zu weit gefasst; insbesondere ist der Abgemahnte nicht verpflichtet, die Unterlassungserklärung ausschließlich in der verlangten Form abzugeben, wenn der Unterlassungsanspruch auch anders erfüllt werden kann. Hierzu ist in den meisten Fällen eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung notwendig, aber auch ausreichend.


Bei der Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung sollten Sie sich von einem fachkundigen Anwalt beraten lassen, da zu weit gefasste Unterlassungserklärungen ein entsprechendes Haftungsrisiko in sich bergen. Wird die Unterlassungserklärung hingegen zu eng gefasst, so besteht die Gefahr, dass der Unterlassungsanspruch nicht erfüllt wurde und der Rechteinhaber den Anspruch mit einer einstweiligen Verfügung oder Unterlassungsklage durchzusetzen versucht. Auch im Hinblick darauf, dass eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung ein Leben lang bindend ist und aufgrund der aufzunehmenden Vertragsstrafe finanzielle Risiken beachtet werden müssen, ist eine anwaltliche Beratung empfehlenswert.


Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

Abmahnungen durch die Urmann Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Die Urmann Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH ab.


Betroffene Werke: u.a. Gape Lovers 6, Made in Xspana 6, Anal Inferno, Toy Sluts, Massive Facials #3

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von jeweils 650,00 €


Wichtig ist, dass die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht vorschnell oder gar ungeprüft abgegeben werden sollte. Die bedingungslose Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung wird im Regelfall als Schuldanerkenntnis gewertet. Selbst im Falle einer tatsächlich begangenen Urheberrechtsverletzung ist die originale Unterlassungserklärung außerdem oft zu weit gefasst; insbesondere ist der Abgemahnte nicht verpflichtet, die Unterlassungserklärung ausschließlich in der verlangten Form abzugeben, wenn der Unterlassungsanspruch auch anders erfüllt werden kann. Hierzu ist in den meisten Fällen eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung notwendig, aber auch ausreichend.


Bei der Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung sollten Sie sich von einem fachkundigen Anwalt beraten lassen, da zu weit gefasste Unterlassungserklärungen ein entsprechendes Haftungsrisiko in sich bergen. Wird die Unterlassungserklärung hingegen zu eng gefasst, so besteht die Gefahr, dass der Unterlassungsanspruch nicht erfüllt wurde und der Rechteinhaber den Anspruch mit einer einstweiligen Verfügung oder Unterlassungsklage durchzusetzen versucht. Auch im Hinblick darauf, dass eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung ein Leben lang bindend ist und aufgrund der aufzunehmenden Vertragsstrafe finanzielle Risiken beachtet werden müssen, ist eine anwaltliche Beratung empfehlenswert.


Aus der Beratungspraxis hat sich gezeigt, dass selbst in den Fällen, in denen eine denkbar ungünstige Ausgangslage besteht, oftmals zumindest die Höhe der Forderung auf ein angemessenes Maß reduziert werden kann. Gleichermaßen ist es keinesfalls richtig, dass der Anschlussinhaber in jedem Fall für die geltend gemachten Ansprüche heranzuziehen ist. Zar dürfte in den meisten Fällen die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung zumindest im Hinblick auf die Vermeidung eines hohen Kostenrisikos sinnvoll sein. Ob daneben jedoch auch eine Zahlung geleistet werden muss und falls ja, in welcher Höhe, ist jeweils eine Frage des Einzelfalles.


So ist zum Beispiel im Hinblick auf die Höhe des geltend gemachten Schadenersatzes fraglich, ob dieser in Fällen, bei denen es um Filme mit erotischem/ pornographischen Inhalt geht, nach der Theorie der Lizenzanalogie berechnet werden kann. Hiernach besteht der Schaden in der Zahlung einer angemessenen Lizenzgebühr. Allerdings kann die Berechnung nach dieser Methode nur dann erfolgen, wenn eine Lizenzerteilung überhaupt möglich wäre. Dies ist hier im Hinblick auf strafrechtliche Regelungen (§ 184 StGB, Verbreitung pornographischer Schriften) fraglich. Eine Berechnung nach dem Verletzergewinn kommt ebenfalls nicht in Betracht, so dass der tatsächlich entstandene Schaden nachzuweisen wäre.


Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

Abmahnung Negele Zimmel Greuter Beller This Ain't Jeopardy XXX

Die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der LFP Video Group ab.


Betroffenes Werk: This Ain't - Jeopardy ! XXX (Film)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 870,00 €


Wichtig ist, dass die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht vorschnell oder gar ungeprüft abgegeben werden sollte. Die bedingungslose Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung wird im Regelfall als Schuldanerkenntnis gewertet. Selbst im Falle einer tatsächlich begangenen Urheberrechtsverletzung ist die originale Unterlassungserklärung außerdem oft zu weit gefasst; insbesondere ist der Abgemahnte nicht verpflichtet, die Unterlassungserklärung ausschließlich in der verlangten Form abzugeben, wenn der Unterlassungsanspruch auch anders erfüllt werden kann. Hierzu ist in den meisten Fällen eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung notwendig, aber auch ausreichend.


Bei der Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung sollten Sie sich von einem fachkundigen Anwalt beraten lassen, da zu weit gefasste Unterlassungserklärungen ein entsprechendes Haftungsrisiko in sich bergen. Wird die Unterlassungserklärung hingegen zu eng gefasst, so besteht die Gefahr, dass der Unterlassungsanspruch nicht erfüllt wurde und der Rechteinhaber den Anspruch mit einer einstweiligen Verfügung oder Unterlassungsklage durchzusetzen versucht. Auch im Hinblick darauf, dass eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung ein Leben lang bindend ist und aufgrund der aufzunehmenden Vertragsstrafe finanzielle Risiken beachtet werden müssen, ist eine anwaltliche Beratung empfehlenswert.


Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

Abmahnung Negele Zimmel Greuter Beller This Ain't - Avatar XXX

Die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der LFP Video Group ab.


Betroffenes Werk: This Ain't - Avatar XXX (Film)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 870,00 €


Wichtig ist, dass die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht vorschnell oder gar ungeprüft abgegeben werden sollte. Die bedingungslose Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung wird im Regelfall als Schuldanerkenntnis gewertet. Selbst im Falle einer tatsächlich begangenen Urheberrechtsverletzung ist die originale Unterlassungserklärung außerdem oft zu weit gefasst; insbesondere ist der Abgemahnte nicht verpflichtet, die Unterlassungserklärung ausschließlich in der verlangten Form abzugeben, wenn der Unterlassungsanspruch auch anders erfüllt werden kann. Hierzu ist in den meisten Fällen eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung notwendig, aber auch ausreichend.


Bei der Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung sollten Sie sich von einem fachkundigen Anwalt beraten lassen, da zu weit gefasste Unterlassungserklärungen ein entsprechendes Haftungsrisiko in sich bergen. Wird die Unterlassungserklärung hingegen zu eng gefasst, so besteht die Gefahr, dass der Unterlassungsanspruch nicht erfüllt wurde und der Rechteinhaber den Anspruch mit einer einstweiligen Verfügung oder Unterlassungsklage durchzusetzen versucht. Auch im Hinblick darauf, dass eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung ein Leben lang bindend ist und aufgrund der aufzunehmenden Vertragsstrafe finanzielle Risiken beachtet werden müssen, ist eine anwaltliche Beratung empfehlenswert.


Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

URMANN + COLLEGEN Abmahnung Made in Xspana 6

Die Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH ab.


Betroffenes Werk: Made in Xspana 6 (Film)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 650,00 €


Wichtig ist, dass die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht vorschnell oder gar ungeprüft abgegeben werden sollte. Die bedingungslose Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung wird im Regelfall als Schuldanerkenntnis gewertet. Selbst im Falle einer tatsächlich begangenen Urheberrechtsverletzung ist die originale Unterlassungserklärung außerdem oft zu weit gefasst; insbesondere ist der Abgemahnte nicht verpflichtet, die Unterlassungserklärung ausschließlich in der verlangten Form abzugeben, wenn der Unterlassungsanspruch auch anders erfüllt werden kann. Hierzu ist in den meisten Fällen eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung notwendig, aber auch ausreichend.


Bei der Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung sollten Sie sich von einem fachkundigen Anwalt beraten lassen, da zu weit gefasste Unterlassungserklärungen ein entsprechendes Haftungsrisiko in sich bergen. Wird die Unterlassungserklärung hingegen zu eng gefasst, so besteht die Gefahr, dass der Unterlassungsanspruch nicht erfüllt wurde und der Rechteinhaber den Anspruch mit einer einstweiligen Verfügung oder Unterlassungsklage durchzusetzen versucht. Auch im Hinblick darauf, dass eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung ein Leben lang bindend ist und aufgrund der aufzunehmenden Vertragsstrafe finanzielle Risiken beachtet werden müssen, ist eine anwaltliche Beratung empfehlenswert.


Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

URMANN + COLLEGEN Gape Lovers 6 Abmahnung

Die Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH ab.


Betroffenes Werk: Gape Lovers 6 (Film)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 650,00 €


Wichtig ist, dass die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht vorschnell oder gar ungeprüft abgegeben werden sollte. Die bedingungslose Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung wird im Regelfall als Schuldanerkenntnis gewertet. Selbst im Falle einer tatsächlich begangenen Urheberrechtsverletzung ist die originale Unterlassungserklärung außerdem oft zu weit gefasst; insbesondere ist der Abgemahnte nicht verpflichtet, die Unterlassungserklärung ausschließlich in der verlangten Form abzugeben, wenn der Unterlassungsanspruch auch anders erfüllt werden kann. Hierzu ist in den meisten Fällen eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung notwendig, aber auch ausreichend.


Bei der Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung sollten Sie sich von einem fachkundigen Anwalt beraten lassen, da zu weit gefasste Unterlassungserklärungen ein entsprechendes Haftungsrisiko in sich bergen. Wird die Unterlassungserklärung hingegen zu eng gefasst, so besteht die Gefahr, dass der Unterlassungsanspruch nicht erfüllt wurde und der Rechteinhaber den Anspruch mit einer einstweiligen Verfügung oder Unterlassungsklage durchzusetzen versucht. Auch im Hinblick darauf, dass eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung ein Leben lang bindend ist und aufgrund der aufzunehmenden Vertragsstrafe finanzielle Risiken beachtet werden müssen, ist eine anwaltliche Beratung empfehlenswert.


Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

Waldorf Frommer Rechtsanwälte Abmahnung Kings of Leon Only

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH ab.


Betroffenes Werk: Kings of Leon - Only

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 956,00 €


Wichtig ist, dass die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht vorschnell oder gar ungeprüft abgegeben werden sollte. Die bedingungslose Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung wird im Regelfall als Schuldanerkenntnis gewertet. Selbst im Falle einer tatsächlich begangenen Urheberrechtsverletzung ist die originale Unterlassungserklärung außerdem oft zu weit gefasst; insbesondere ist der Abgemahnte nicht verpflichtet, die Unterlassungserklärung ausschließlich in der verlangten Form abzugeben, wenn der Unterlassungsanspruch auch anders erfüllt werden kann. Hierzu ist in den meisten Fällen eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung notwendig, aber auch ausreichend.


Bei der Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung sollten Sie sich von einem fachkundigen Anwalt beraten lassen, da zu weit gefasste Unterlassungserklärungen ein entsprechendes Haftungsrisiko in sich bergen. Wird die Unterlassungserklärung hingegen zu eng gefasst, so besteht die Gefahr, dass der Unterlassungsanspruch nicht erfüllt wurde und der Rechteinhaber den Anspruch mit einer einstweiligen Verfügung oder Unterlassungsklage durchzusetzen versucht. Auch im Hinblick darauf, dass eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung ein Leben lang bindend ist und aufgrund der aufzunehmenden Vertragsstrafe finanzielle Risiken beachtet werden müssen, ist eine anwaltliche Beratung empfehlenswert.


Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

Waldorf Frommer Rechtsanwälte Abmahnung MGMT Congratulations

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH ab.


Betroffenes Werk: MGMT- Congratulations (Musikalbum)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 956,00 €


Wichtig ist, dass die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht vorschnell oder gar ungeprüft abgegeben werden sollte. Die bedingungslose Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung wird im Regelfall als Schuldanerkenntnis gewertet. Selbst im Falle einer tatsächlich begangenen Urheberrechtsverletzung ist die originale Unterlassungserklärung außerdem oft zu weit gefasst; insbesondere ist der Abgemahnte nicht verpflichtet, die Unterlassungserklärung ausschließlich in der verlangten Form abzugeben, wenn der Unterlassungsanspruch auch anders erfüllt werden kann. Hierzu ist in den meisten Fällen eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung notwendig, aber auch ausreichend.


Bei der Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung sollten Sie sich von einem fachkundigen Anwalt beraten lassen, da zu weit gefasste Unterlassungserklärungen ein entsprechendes Haftungsrisiko in sich bergen. Wird die Unterlassungserklärung hingegen zu eng gefasst, so besteht die Gefahr, dass der Unterlassungsanspruch nicht erfüllt wurde und der Rechteinhaber den Anspruch mit einer einstweiligen Verfügung oder Unterlassungsklage durchzusetzen versucht. Auch im Hinblick darauf, dass eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung ein Leben lang bindend ist und aufgrund der aufzunehmenden Vertragsstrafe finanzielle Risiken beachtet werden müssen, ist eine anwaltliche Beratung empfehlenswert.


Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

Schutt Waetke Abmahnung So Blonde - Zurück auf die Insel

Die Kanzlei Schutt Waetke Rechtsanwälte mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der dtp entertainment AG ab.


Betroffenes Werk: So Blonde – Zurück auf die Insel (wii, Computerspiel)

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 600,00 €


Wichtig ist, dass die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht vorschnell oder gar ungeprüft abgegeben werden sollte. Die bedingungslose Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung wird im Regelfall als Schuldanerkenntnis gewertet. Selbst im Falle einer tatsächlich begangenen Urheberrechtsverletzung ist die originale Unterlassungserklärung außerdem oft zu weit gefasst; insbesondere ist der Abgemahnte nicht verpflichtet, die Unterlassungserklärung ausschließlich in der verlangten Form abzugeben, wenn der Unterlassungsanspruch auch anders erfüllt werden kann. Hierzu ist in den meisten Fällen eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung notwendig, aber auch ausreichend.


Bei der Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung sollten Sie sich von einem fachkundigen Anwalt beraten lassen, da zu weit gefasste Unterlassungserklärungen ein entsprechendes Haftungsrisiko in sich bergen. Wird die Unterlassungserklärung hingegen zu eng gefasst, so besteht die Gefahr, dass der Unterlassungsanspruch nicht erfüllt wurde und der Rechteinhaber den Anspruch mit einer einstweiligen Verfügung oder Unterlassungsklage durchzusetzen versucht. Auch im Hinblick darauf, dass eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung ein Leben lang bindend ist und aufgrund der aufzunehmenden Vertragsstrafe finanzielle Risiken beachtet werden müssen, ist eine anwaltliche Beratung empfehlenswert.


Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

Dienstag, 26. April 2011

Waldorf Frommer Rechtsanwälte Magnetic Man Magnetic Man Abmahnung

Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte mahnt im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH Urheberrechtsverletzungen an "Magnetic Man" von "Magnetic Man" ab. Vom Empfänger der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von 506,00 € Rechtsanwaltskosten sowie 450,00 € Schadenersatz, insgesamt 956,00 € gefordert. Mit Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung sowie Zahlung des geforderten Pauschalbetrages könne so die Angelegenheit für den Betroffenen abschließend geregelt werden.

Grundsätzlich sollte eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht vorschnell abgegeben werden. Die bedingungslose Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung wird im Regelfall als Schuldanerkenntnis gewertet. Selbst im Falle einer tatsächlich begangenen Urheberrechtsverletzung ist die originale Unterlassungserklärung außerdem oft zu weit gefasst; insbesondere ist der Abgemahnte nicht verpflichtet, die Unterlassungserklärung ausschließlich in der verlangten Form abzugeben, wenn der Unterlassungsanspruch auch anders erfüllt werden kann. Hierzu ist in den meisten Fällen eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung notwendig, aber auch ausreichend.

Bei der Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung sollten Sie sich von einem fachkundigen Anwalt beraten lassen, da zu weit gefasste Unterlassungserklärungen ein entsprechendes Haftungsrisiko in sich bergen. Wird die Unterlassungserklärung hingegen zu eng gefasst, so besteht die Gefahr, dass der Unterlassungsanspruch nicht erfüllt wurde und der Rechteinhaber den Anspruch mit einer einstweiligen Verfügung oder Unterlassungsklage durchzusetzen versucht. Auch im Hinblick darauf, dass eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung ein Leben lang bindend ist und aufgrund der aufzunehmenden Vertragsstrafe finanzielle Risiken beachtet werden müssen, ist eine anwaltliche Beratung empfehlenswert.

Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

Waldorf Frommer Rechtsanwälte Sale El Sol Shakira Abmahnung

Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte mahnt im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH Urheberrechtsverletzungen an "Sale El Sol" von "Shakira" ab. Der abgemahnte Rechtsverstoß bezieht sich auf das Anbieten des Werkes in einer sogenannten Tauschbörse, wodurch das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG verletzt sein kann.

Vom Empfänger der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von 506,00 € Rechtsanwaltskosten sowie 450,00 € Schadenersatz, insgesamt 956,00 € gefordert. Mit Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung sowie Zahlung des geforderten Pauschalbetrages könne so die Angelegenheit für den Betroffenen abschließend geregelt werden.

Die vorformulierte Unterlassungserklärung enthält außerdem eine Vertragsstrafe, die für den Fall der Zuwiderhandlung zu leisten ist.

Grundsätzlich sollte eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht vorschnell abgegeben werden. Die bedingungslose Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung wird im Regelfall als Schuldanerkenntnis gewertet. Selbst im Falle einer tatsächlich begangenen Urheberrechtsverletzung ist die originale Unterlassungserklärung außerdem oft zu weit gefasst; insbesondere ist der Abgemahnte nicht verpflichtet, die Unterlassungserklärung ausschließlich in der verlangten Form abzugeben, wenn der Unterlassungsanspruch auch anders erfüllt werden kann. Hierzu ist in den meisten Fällen eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung notwendig, aber auch ausreichend.

Bei der Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung sollten Sie sich von einem fachkundigen Anwalt beraten lassen, da zu weit gefasste Unterlassungserklärungen ein entsprechendes Haftungsrisiko in sich bergen. Wird die Unterlassungserklärung hingegen zu eng gefasst, so besteht die Gefahr, dass der Unterlassungsanspruch nicht erfüllt wurde und der Rechteinhaber den Anspruch mit einer einstweiligen Verfügung oder Unterlassungsklage durchzusetzen versucht. Auch im Hinblick darauf, dass eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung ein Leben lang bindend ist und aufgrund der aufzunehmenden Vertragsstrafe finanzielle Risiken beachtet werden müssen, ist eine anwaltliche Beratung empfehlenswert.

Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

Waldorf Frommer Rechtsanwälte Come Around Sundown Kings of Leon Abmahnung

Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte mahnt im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH Urheberrechtsverletzungen an "Come Around Sundown" von "Kings of Leon" ab. Der abgemahnte Rechtsverstoß bezieht sich auf das Anbieten des Werkes in einer sogenannten Tauschbörse, wodurch das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG verletzt sein kann.

Vom Empfänger der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von 506,00 € Rechtsanwaltskosten sowie 450,00 € Schadenersatz, insgesamt 956,00 € gefordert. Mit Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung sowie Zahlung des geforderten Pauschalbetrages könne so die Angelegenheit für den Betroffenen abschließend geregelt werden.

Die vorformulierte Unterlassungserklärung enthält außerdem eine Vertragsstrafe, die für den Fall der Zuwiderhandlung zu leisten ist.

Grundsätzlich sollte eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht vorschnell abgegeben werden. Die bedingungslose Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung wird im Regelfall als Schuldanerkenntnis gewertet. Selbst im Falle einer tatsächlich begangenen Urheberrechtsverletzung ist die originale Unterlassungserklärung außerdem oft zu weit gefasst; insbesondere ist der Abgemahnte nicht verpflichtet, die Unterlassungserklärung ausschließlich in der verlangten Form abzugeben, wenn der Unterlassungsanspruch auch anders erfüllt werden kann. Hierzu ist in den meisten Fällen eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung notwendig, aber auch ausreichend.

Bei der Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung sollten Sie sich von einem fachkundigen Anwalt beraten lassen, da zu weit gefasste Unterlassungserklärungen ein entsprechendes Haftungsrisiko in sich bergen. Wird die Unterlassungserklärung hingegen zu eng gefasst, so besteht die Gefahr, dass der Unterlassungsanspruch nicht erfüllt wurde und der Rechteinhaber den Anspruch mit einer einstweiligen Verfügung oder Unterlassungsklage durchzusetzen versucht. Auch im Hinblick darauf, dass eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung ein Leben lang bindend ist und aufgrund der aufzunehmenden Vertragsstrafe finanzielle Risiken beachtet werden müssen, ist eine anwaltliche Beratung empfehlenswert.

Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

FAREDS Other Ego - Born tis Way Abmahnung Aergo Trade GmbH

Die Kanzlei FAREDS aus Hamburg mahnt derzeit unter anderem "Other Ergo - Born tis Way" im Auftrag der Aergo Trade GmbH ab. Vom Empfänger der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von insgesamt 450,00 € gefordert. Mit Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung sowie Zahlung des geforderten Pauschalbetrages könne so die Angelegenheit für den Betroffenen abschließend geregelt werden.

Grundsätzlich sollte eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht vorschnell abgegeben werden. Die bedingungslose Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung wird im Regelfall als Schuldanerkenntnis gewertet. Selbst im Falle einer tatsächlich begangenen Urheberrechtsverletzung ist die originale Unterlassungserklärung außerdem oft zu weit gefasst; insbesondere ist der Abgemahnte nicht verpflichtet, die Unterlassungserklärung ausschließlich in der verlangten Form abzugeben, wenn der Unterlassungsanspruch auch anders erfüllt werden kann. Hierzu ist in den meisten Fällen eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung notwendig, aber auch ausreichend.

Bei der Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung sollten Sie sich von einem fachkundigen Anwalt beraten lassen, da zu weit gefasste Unterlassungserklärungen ein entsprechendes Haftungsrisiko in sich bergen. Wird die Unterlassungserklärung hingegen zu eng gefasst, so besteht die Gefahr, dass der Unterlassungsanspruch nicht erfüllt wurde und der Rechteinhaber den Anspruch mit einer einstweiligen Verfügung oder Unterlassungsklage durchzusetzen versucht. Auch im Hinblick darauf, dass eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung ein Leben lang bindend ist und aufgrund der aufzunehmenden Vertragsstrafe finanzielle Risiken beachtet werden müssen, ist eine anwaltliche Beratung empfehlenswert.

Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

Rechtsanwälte Sasse & Partner Abmahnung The Expendables Splendid Film GmbH Abmahnung

Die Kanzlei Rechtsanwälte Sasse & Partner mahnt im Auftrag der Splendid Film GmbH Urheberrechtsverletzungen an dem Film "The Expendables" ab. Der abgemahnte Rechtsverstoß bezieht sich unter anderem auf das Anbieten des Werkes in einer sogenannten Tauschbörse, wodurch das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG verletzt sein kann.

Vom Empfänger der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von insgesamt 800,00 € gefordert. Mit Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung sowie Zahlung des geforderten Pauschalbetrages könne so die Angelegenheit für den Betroffenen abschließend geregelt werden.

Die vorformulierte Unterlassungserklärung enthält außerdem eine Vertragsstrafe, die für den Fall der Zuwiderhandlung zu leisten ist.

Grundsätzlich sollte eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht vorschnell abgegeben werden. Die bedingungslose Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung wird im Regelfall als Schuldanerkenntnis gewertet. Selbst im Falle einer tatsächlich begangenen Urheberrechtsverletzung ist die originale Unterlassungserklärung außerdem oft zu weit gefasst; insbesondere ist der Abgemahnte nicht verpflichtet, die Unterlassungserklärung ausschließlich in der verlangten Form abzugeben, wenn der Unterlassungsanspruch auch anders erfüllt werden kann. Hierzu ist in den meisten Fällen eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung notwendig, aber auch ausreichend.

Bei der Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung sollten Sie sich von einem fachkundigen Anwalt beraten lassen, da zu weit gefasste Unterlassungserklärungen ein entsprechendes Haftungsrisiko in sich bergen. Wird die Unterlassungserklärung hingegen zu eng gefasst, so besteht die Gefahr, dass der Unterlassungsanspruch nicht erfüllt wurde und der Rechteinhaber den Anspruch mit einer einstweiligen Verfügung oder Unterlassungsklage durchzusetzen versucht. Auch im Hinblick darauf, dass eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung ein Leben lang bindend ist und aufgrund der aufzunehmenden Vertragsstrafe finanzielle Risiken beachtet werden müssen, ist eine anwaltliche Beratung empfehlenswert.

Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

Zimmermann & Decker Rechtsanwälte Abmahnung Xavier Naidoo Bitte hör nicht auf zu träumen

Die Zimmermann & Decker Rechtsanwälte mahnen derzeit das Werk "Xavier Naidoo - Bitte hör nicht auf zu träumen" im Auftrag der tonpool Medien GmbH ab. Der abgemahnte Rechtsverstoß bezieht sich auf das Anbieten des Werkes in einer sogenannten Tauschbörse, wodurch das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG verletzt sein kann.

Vom Empfänger der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung insgesamt 425,00 € gefordert. Mit Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung sowie Zahlung des geforderten Pauschalbetrages könne so die Angelegenheit für den Betroffenen abschließend geregelt werden.

Gerade in Konstellationen wie dieser ist – neben der Frage, ob der Empfänger der Abmahnung überhaupt für den Rechtsverstoß verantwortlich gemacht werden kann – stets zu klären, ob nicht die gesetzliche Regelung des § 97a Abs. 2 UrhG zur Anwendung gelangt. Hiernach ist der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro beschränkt.

Die vorformulierte Unterlassungserklärung enthält außerdem eine Vertragsstrafe, die für den Fall der Zuwiderhandlung zu leisten ist.

Grundsätzlich sollte eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht vorschnell abgegeben werden. Die bedingungslose Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung wird im Regelfall als Schuldanerkenntnis gewertet. Selbst im Falle einer tatsächlich begangenen Urheberrechtsverletzung ist die originale Unterlassungserklärung außerdem oft zu weit gefasst; insbesondere ist der Abgemahnte nicht verpflichtet, die Unterlassungserklärung ausschließlich in der verlangten Form abzugeben, wenn der Unterlassungsanspruch auch anders erfüllt werden kann. Hierzu ist in den meisten Fällen eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung notwendig, aber auch ausreichend.

Bei der Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung sollten Sie sich von einem fachkundigen Anwalt beraten lassen, da zu weit gefasste Unterlassungserklärungen ein entsprechendes Haftungsrisiko in sich bergen. Wird die Unterlassungserklärung hingegen zu eng gefasst, so besteht die Gefahr, dass der Unterlassungsanspruch nicht erfüllt wurde und der Rechteinhaber den Anspruch mit einer einstweiligen Verfügung oder Unterlassungsklage durchzusetzen versucht. Auch im Hinblick darauf, dass eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung ein Leben lang bindend ist und aufgrund der aufzunehmenden Vertragsstrafe finanzielle Risiken beachtet werden müssen, ist eine anwaltliche Beratung empfehlenswert.hält eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 €, die für den Fall der Zuwiderhandlung zu leisten ist.

Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

Waldorf Frommer Rechtsanwälte Thilo Sarrazin Deutschland schafft sich ab Abmahnung

Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte mahnt im Auftrag der Random House GmbH Urheberrechtsverletzungen an dem Werk "Thilo Sarrazin Deutschland schafft sich ab" ab. Vom Empfänger der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von 506,00 € Rechtsanwaltskosten sowie 300,00 € Schadenersatz, insgesamt 806,00 € gefordert. Mit Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung sowie Zahlung des geforderten Pauschalbetrages könne so die Angelegenheit für den Betroffenen abschließend geregelt werden.

Grundsätzlich sollte eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht vorschnell abgegeben werden. Die bedingungslose Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung wird im Regelfall als Schuldanerkenntnis gewertet. Selbst im Falle einer tatsächlich begangenen Urheberrechtsverletzung ist die originale Unterlassungserklärung außerdem oft zu weit gefasst; insbesondere ist der Abgemahnte nicht verpflichtet, die Unterlassungserklärung ausschließlich in der verlangten Form abzugeben, wenn der Unterlassungsanspruch auch anders erfüllt werden kann. Hierzu ist in den meisten Fällen eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung notwendig, aber auch ausreichend.

Bei der Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung sollten Sie sich von einem fachkundigen Anwalt beraten lassen, da zu weit gefasste Unterlassungserklärungen ein entsprechendes Haftungsrisiko in sich bergen. Wird die Unterlassungserklärung hingegen zu eng gefasst, so besteht die Gefahr, dass der Unterlassungsanspruch nicht erfüllt wurde und der Rechteinhaber den Anspruch mit einer einstweiligen Verfügung oder Unterlassungsklage durchzusetzen versucht. Auch im Hinblick darauf, dass eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung ein Leben lang bindend ist und aufgrund der aufzunehmenden Vertragsstrafe finanzielle Risiken beachtet werden müssen, ist eine anwaltliche Beratung empfehlenswert.


Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

Negele Zimmel Greuter Beller Todeskommando Russland 4 MIG Film

Die Rechtsanwaltskanzlei Negele Zimmel Greuter Beller mahnt derzeit Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk "Todeskommando Russland 4" im Auftrag der MIG Film GmbH ab. Der abgemahnte Rechtsverstoß bezieht sich auf das Anbieten des Werkes in einer sogenannten Tauschbörse, wodurch das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG verletzt sein kann.

Vom Empfänger der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 975,00 € gefordert. Mit Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung sowie Zahlung des geforderten Pauschalbetrages könne so die Angelegenheit für den Betroffenen abschließend geregelt werden.

Die vorformulierte Unterlassungserklärung enthält außerdem eine Vertragsstrafe, die für den Fall der Zuwiderhandlung zu leisten ist.

Grundsätzlich sollte eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht vorschnell abgegeben werden. Die bedingungslose Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung wird im Regelfall als Schuldanerkenntnis gewertet. Selbst im Falle einer tatsächlich begangenen Urheberrechtsverletzung ist die originale Unterlassungserklärung außerdem oft zu weit gefasst; insbesondere ist der Abgemahnte nicht verpflichtet, die Unterlassungserklärung ausschließlich in der verlangten Form abzugeben, wenn der Unterlassungsanspruch auch anders erfüllt werden kann. Hierzu ist in den meisten Fällen eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung notwendig, aber auch ausreichend.

Bei der Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung sollten Sie sich von einem fachkundigen Anwalt beraten lassen, da zu weit gefasste Unterlassungserklärungen ein entsprechendes Haftungsrisiko in sich bergen. Wird die Unterlassungserklärung hingegen zu eng gefasst, so besteht die Gefahr, dass der Unterlassungsanspruch nicht erfüllt wurde und der Rechteinhaber den Anspruch mit einer einstweiligen Verfügung oder Unterlassungsklage durchzusetzen versucht. Auch im Hinblick darauf, dass eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung ein Leben lang bindend ist und aufgrund der aufzunehmenden Vertragsstrafe finanzielle Risiken beachtet werden müssen, ist eine anwaltliche Beratung empfehlenswert.

Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

Donnerstag, 21. April 2011

Liste aktueller Doppelabmahnungen

Derzeit gibt es eine Reihe von Titeln, bei denen Doppelabmahnungen drohen. Die zweifache Abmahnung erfolgt hier einmal auf Grundlage des Urheberrechtes sowie einmal auf Grundlage des Verwertungsrechtes.

Folgende Titel sind derzeit bekannt dafür, nach der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung in einer Tauschbörse zwei Abmahnungen nach sich zu ziehen:

1. Die Atzen mit Nena – Strobo Pop
2. Culcha Candela – Berlin City Girl
3. Culcha Candela – Move It
4. Darius & Finlay – Zeigt Mir 10
5. House Rockers – Herzrasen

In allen diesen Fällen sollte das bestmögliche Vorgehen mit einem Anwalt besprochen werden, um nicht ein unnötiges Kostenrisiko einzugehen.

Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

Rechtsanwalt Philipp Marquort Fetish Circus Triple X Entertainment Ltd. Abmahnung

Rechtsanwalt Philipp Marquort mahnt derzeit Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk "Fetish Circus" im Auftrag der Triple X Entertainment Ltd. ab. Der abgemahnte Rechtsverstoß bezieht sich auf das Anbieten des Werkes in einer sogenannten Tauschbörse, wodurch das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG verletzt sein kann.

Vom Empfänger der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung insgesamt 750,00 € gefordert. Mit Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung sowie Zahlung des geforderten Pauschalbetrages könne so die Angelegenheit für den Betroffenen abschließend geregelt werden.

Die vorformulierte Unterlassungserklärung enthält außerdem eine Vertragsstrafe, die für den Fall der Zuwiderhandlung zu leisten ist.

Grundsätzlich sollte eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht vorschnell abgegeben werden. Die bedingungslose Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung wird im Regelfall als Schuldanerkenntnis gewertet. Selbst im Falle einer tatsächlich begangenen Urheberrechtsverletzung ist die originale Unterlassungserklärung außerdem oft zu weit gefasst; insbesondere ist der Abgemahnte nicht verpflichtet, die Unterlassungserklärung ausschließlich in der verlangten Form abzugeben, wenn der Unterlassungsanspruch auch anders erfüllt werden kann. Hierzu ist in den meisten Fällen eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung notwendig, aber auch ausreichend.

Bei der Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung sollten Sie sich von einem fachkundigen Anwalt beraten lassen, da zu weit gefasste Unterlassungserklärungen ein entsprechendes Haftungsrisiko in sich bergen. Wird die Unterlassungserklärung hingegen zu eng gefasst, so besteht die Gefahr, dass der Unterlassungsanspruch nicht erfüllt wurde und der Rechteinhaber den Anspruch mit einer einstweiligen Verfügung oder Unterlassungsklage durchzusetzen versucht. Auch im Hinblick darauf, dass eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung ein Leben lang bindend ist und aufgrund der aufzunehmenden Vertragsstrafe finanzielle Risiken beachtet werden müssen, ist eine anwaltliche Beratung empfehlenswert.

Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

Rechtsanwalt Philipp Marquort Verarscht Total - Echte Girls live Notrefun Entertainment Media GmbH

Rechtsanwalt Philipp Marquort mahnt derzeit Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk "Verarscht Total - Echte Girls live" im Auftrag der Notrefun Entertainment Media GmbH. ab. Der abgemahnte Rechtsverstoß bezieht sich auf das Anbieten des Werkes in einer sogenannten Tauschbörse, wodurch das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG verletzt sein kann.

Vom Empfänger der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung insgesamt 750,00 € gefordert. Mit Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung sowie Zahlung des geforderten Pauschalbetrages könne so die Angelegenheit für den Betroffenen abschließend geregelt werden.

Die vorformulierte Unterlassungserklärung enthält außerdem eine Vertragsstrafe, die für den Fall der Zuwiderhandlung zu leisten ist.

Grundsätzlich sollte eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht vorschnell abgegeben werden. Die bedingungslose Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung wird im Regelfall als Schuldanerkenntnis gewertet. Selbst im Falle einer tatsächlich begangenen Urheberrechtsverletzung ist die originale Unterlassungserklärung außerdem oft zu weit gefasst; insbesondere ist der Abgemahnte nicht verpflichtet, die Unterlassungserklärung ausschließlich in der verlangten Form abzugeben, wenn der Unterlassungsanspruch auch anders erfüllt werden kann. Hierzu ist in den meisten Fällen eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung notwendig, aber auch ausreichend.

Bei der Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung sollten Sie sich von einem fachkundigen Anwalt beraten lassen, da zu weit gefasste Unterlassungserklärungen ein entsprechendes Haftungsrisiko in sich bergen. Wird die Unterlassungserklärung hingegen zu eng gefasst, so besteht die Gefahr, dass der Unterlassungsanspruch nicht erfüllt wurde und der Rechteinhaber den Anspruch mit einer einstweiligen Verfügung oder Unterlassungsklage durchzusetzen versucht. Auch im Hinblick darauf, dass eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung ein Leben lang bindend ist und aufgrund der aufzunehmenden Vertragsstrafe finanzielle Risiken beachtet werden müssen, ist eine anwaltliche Beratung empfehlenswert.

Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

Mittwoch, 20. April 2011

Rasch Rechtsanwälte Abmahnung Sieben Leben Matthias Reim EMI Music

Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte mahnt im Auftrag der EMI Music Germany GmbH & Co. KG Urheberrechtsverletzungen an "Sieben Leben" von "Matthias Reim" ab. Der abgemahnte Rechtsverstoß bezieht sich unter anderem auf das Anbieten des Werkes in einer sogenannten Tauschbörse, wodurch das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG verletzt sein kann.

Vom Empfänger der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von insgesamt 1.200,00 € gefordert. Mit Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung sowie Zahlung des geforderten Pauschalbetrages könne so die Angelegenheit für den Betroffenen abschließend geregelt werden.

Die vorformulierte Unterlassungserklärung enthält außerdem eine Vertragsstrafe, die für den Fall der Zuwiderhandlung zu leisten ist.

Grundsätzlich sollte eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht vorschnell abgegeben werden. Die bedingungslose Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung wird im Regelfall als Schuldanerkenntnis gewertet. Selbst im Falle einer tatsächlich begangenen Urheberrechtsverletzung ist die originale Unterlassungserklärung außerdem oft zu weit gefasst; insbesondere ist der Abgemahnte nicht verpflichtet, die Unterlassungserklärung ausschließlich in der verlangten Form abzugeben, wenn der Unterlassungsanspruch auch anders erfüllt werden kann. Hierzu ist in den meisten Fällen eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung notwendig, aber auch ausreichend.

Bei der Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung sollten Sie sich von einem fachkundigen Anwalt beraten lassen, da zu weit gefasste Unterlassungserklärungen ein entsprechendes Haftungsrisiko in sich bergen. Wird die Unterlassungserklärung hingegen zu eng gefasst, so besteht die Gefahr, dass der Unterlassungsanspruch nicht erfüllt wurde und der Rechteinhaber den Anspruch mit einer einstweiligen Verfügung oder Unterlassungsklage durchzusetzen versucht. Auch im Hinblick darauf, dass eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung ein Leben lang bindend ist und aufgrund der aufzunehmenden Vertragsstrafe finanzielle Risiken beachtet werden müssen, ist eine anwaltliche Beratung empfehlenswert.

Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

Rasch Rechtsanwälte Abmahnung Schiffsverkehr Herbert Grönemeyer EMI Music

Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte mahnt im Auftrag der EMI Music Germany GmbH & Co. KG Urheberrechtsverletzungen an "Schiffsverkehr" von "Herbert Grönemeyer" ab. Der abgemahnte Rechtsverstoß bezieht sich unter anderem auf das Anbieten des Werkes in einer sogenannten Tauschbörse, wodurch das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG verletzt sein kann.

Vom Empfänger der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von insgesamt 1.200,00 € gefordert. Mit Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung sowie Zahlung des geforderten Pauschalbetrages könne so die Angelegenheit für den Betroffenen abschließend geregelt werden.

Die vorformulierte Unterlassungserklärung enthält außerdem eine Vertragsstrafe, die für den Fall der Zuwiderhandlung zu leisten ist.

Grundsätzlich sollte eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht vorschnell abgegeben werden. Die bedingungslose Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung wird im Regelfall als Schuldanerkenntnis gewertet. Selbst im Falle einer tatsächlich begangenen Urheberrechtsverletzung ist die originale Unterlassungserklärung außerdem oft zu weit gefasst; insbesondere ist der Abgemahnte nicht verpflichtet, die Unterlassungserklärung ausschließlich in der verlangten Form abzugeben, wenn der Unterlassungsanspruch auch anders erfüllt werden kann. Hierzu ist in den meisten Fällen eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung notwendig, aber auch ausreichend.

Bei der Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung sollten Sie sich von einem fachkundigen Anwalt beraten lassen, da zu weit gefasste Unterlassungserklärungen ein entsprechendes Haftungsrisiko in sich bergen. Wird die Unterlassungserklärung hingegen zu eng gefasst, so besteht die Gefahr, dass der Unterlassungsanspruch nicht erfüllt wurde und der Rechteinhaber den Anspruch mit einer einstweiligen Verfügung oder Unterlassungsklage durchzusetzen versucht. Auch im Hinblick darauf, dass eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung ein Leben lang bindend ist und aufgrund der aufzunehmenden Vertragsstrafe finanzielle Risiken beachtet werden müssen, ist eine anwaltliche Beratung empfehlenswert.

Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

Waldorf Frommer Rechtsanwälte I Spit On Your Grave Abmahnung Tiberius Film GmbH

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnt im Auftrag der Tiberius Film GmbH Urheberrechtsverletzungen an dem Film "I Spit on Your Grave" ab. Vom Empfänger der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von 506,00 € Rechtsanwaltskosten sowie 450,00 € Schadenersatz, insgesamt 956,00 € gefordert. Mit Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung sowie Zahlung des geforderten Pauschalbetrages könne so die Angelegenheit für den Betroffenen abschließend geregelt werden.

Grundsätzlich sollte eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht vorschnell abgegeben werden. Die bedingungslose Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung wird im Regelfall als Schuldanerkenntnis gewertet. Selbst im Falle einer tatsächlich begangenen Urheberrechtsverletzung ist die originale Unterlassungserklärung außerdem oft zu weit gefasst; insbesondere ist der Abgemahnte nicht verpflichtet, die Unterlassungserklärung ausschließlich in der verlangten Form abzugeben, wenn der Unterlassungsanspruch auch anders erfüllt werden kann. Hierzu ist in den meisten Fällen eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung notwendig, aber auch ausreichend.

Bei der Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung sollten Sie sich von einem fachkundigen Anwalt beraten lassen, da zu weit gefasste Unterlassungserklärungen ein entsprechendes Haftungsrisiko in sich bergen. Wird die Unterlassungserklärung hingegen zu eng gefasst, so besteht die Gefahr, dass der Unterlassungsanspruch nicht erfüllt wurde und der Rechteinhaber den Anspruch mit einer einstweiligen Verfügung oder Unterlassungsklage durchzusetzen versucht. Auch im Hinblick darauf, dass eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung ein Leben lang bindend ist und aufgrund der aufzunehmenden Vertragsstrafe finanzielle Risiken beachtet werden müssen, ist eine anwaltliche Beratung empfehlenswert.


Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

Die Unterlassungserklärung der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte

Betroffene, die von der Kanzlei Rasch im Auftrag der Universal Music GmbH oder der EMI Music Germany GmbH & Co. KG eine Abmahnung erhalten haben, werden regelmäßig aufgefordert neben der Zahlung von 1.200,00 € eine Unterlassungserklärung abzugeben. Die Abgabe der Unterlassungserklärung ist dabei der einzig sinnvolle Weg, die Wiederholungsgefahr des behaupteten Rechtsverstoßes auszuräumen.

Die Kanzlei Rasch legt den Abmahnungen auch regelmäßig ein Muster einer solchen Unterlassungserklärung bei, das bereits vollständig ausgefüllt ist und nur noch mit Datum und Unterschrift versehen werden muss.

Davon ist jedoch entschieden abzuraten.

Zum einen enthält die von Rasch vorgelegte Unterlassungserklärung eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 €, die für jeden (!) Fall der Zuwiderhandlung zu zahlen wäre. Das bedeutet: verstößt man nach Abgabe der Erklärung gegen dieselbe, so wird eine Vertragsstrafe in dieser Höhe fällig. Und zwar jedes Mal, für jeden einzelnen Verstoß.

Die Aufnahme einer Vertragsstrafe ist zwar grundsätzlich notwendig, damit die Unterlassungserklärung die notwendige Ernstlichkeit aufweist. Allerdings ist es empfehlenswert, diese nach dem Hamburger Brauch ins Ermessen des Unterlassungsgläubigers zu stellen.

Weiter ist die Unterlassungserklärung der Kanzlei Rasch auf alle Werke aus dem geschützten Musikrepertoire des Unterlassungsgläubigers bezogen. Dies ist meines Erachtens völlig unnötig; gibt der Abgemahnte die Erklärung in der vorliegenden Form ab, so hat dies eine nahezu unüberschaubare Haftung zur Folge. Hier sollte eine Beschränkung auf die streitgegenständlichen Werke vorgenommen werden.

Unabhängig davon sollte eine originale Unterlassungserklärung ohnehin nur sehr selten abgegeben werden. Regelmäßig dürfte die unwidersprochene Abgabe einer Unterlassungserklärung als Schuldanerkenntnis zu werten sein. Ein solches abzugeben ist jedoch nicht in jedem Falle sinnvoll.

Aus diesem Grund sollte lediglich eine abgeänderte Unterlassungserklärung abgegeben werden, die am besten von einem Anwalt formuliert werden sollte. Mit diesem kann auch die weitere Vorgehensweise im Einzelfall besprochen werden.

In Extremo Sterneneisen Abmahnung Universal Music GmbH Rasch Rechtsanwälte

Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte mahnt im Auftrag der Universal Music GmbH Urheberrechtsverletzungen an "Sterneneisen" von "In Extremo" ab. Der abgemahnte Rechtsverstoß bezieht sich unter anderem auf das Anbieten des Werkes in einer sogenannten Tauschbörse, wodurch das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG verletzt sein kann.

Vom Empfänger der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von insgesamt 1.200,00 € gefordert. Mit Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung sowie Zahlung des geforderten Pauschalbetrages könne so die Angelegenheit für den Betroffenen abschließend geregelt werden.

Die vorformulierte Unterlassungserklärung enthält außerdem eine Vertragsstrafe, die für den Fall der Zuwiderhandlung zu leisten ist.

Grundsätzlich sollte eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht vorschnell abgegeben werden. Die bedingungslose Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung wird im Regelfall als Schuldanerkenntnis gewertet. Selbst im Falle einer tatsächlich begangenen Urheberrechtsverletzung ist die originale Unterlassungserklärung außerdem oft zu weit gefasst; insbesondere ist der Abgemahnte nicht verpflichtet, die Unterlassungserklärung ausschließlich in der verlangten Form abzugeben, wenn der Unterlassungsanspruch auch anders erfüllt werden kann. Hierzu ist in den meisten Fällen eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung notwendig, aber auch ausreichend.

Bei der Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung sollten Sie sich von einem fachkundigen Anwalt beraten lassen, da zu weit gefasste Unterlassungserklärungen ein entsprechendes Haftungsrisiko in sich bergen. Wird die Unterlassungserklärung hingegen zu eng gefasst, so besteht die Gefahr, dass der Unterlassungsanspruch nicht erfüllt wurde und der Rechteinhaber den Anspruch mit einer einstweiligen Verfügung oder Unterlassungsklage durchzusetzen versucht. Auch im Hinblick darauf, dass eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung ein Leben lang bindend ist und aufgrund der aufzunehmenden Vertragsstrafe finanzielle Risiken beachtet werden müssen, ist eine anwaltliche Beratung empfehlenswert.

Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

Dienstag, 19. April 2011

BaumgartenBrandt The Hooligan Club Fear and Fight Abmahnung

Die Kanzlei Baumgarten Brandt Rechtsanwälte mahnt im Auftrag der KSM GmbH Urheberrechtsverletzungen an dem Film "The Hooligan Club – Fear and Fight" ab. Der abgemahnte Rechtsverstoß bezieht sich unter anderem auf das Anbieten des Werkes in einer sogenannten Tauschbörse, wodurch das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG verletzt sein kann.

Vom Empfänger der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von insgesamt 850,00 € gefordert. Mit Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung sowie Zahlung des geforderten Pauschalbetrages könne so die Angelegenheit für den Betroffenen abschließend geregelt werden.

Die vorformulierte Unterlassungserklärung enthält außerdem eine Vertragsstrafe, die für den Fall der Zuwiderhandlung zu leisten ist.

Grundsätzlich sollte eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht vorschnell abgegeben werden. Die bedingungslose Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung wird im Regelfall als Schuldanerkenntnis gewertet. Selbst im Falle einer tatsächlich begangenen Urheberrechtsverletzung ist die originale Unterlassungserklärung außerdem oft zu weit gefasst; insbesondere ist der Abgemahnte nicht verpflichtet, die Unterlassungserklärung ausschließlich in der verlangten Form abzugeben, wenn der Unterlassungsanspruch auch anders erfüllt werden kann. Hierzu ist in den meisten Fällen eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung notwendig, aber auch ausreichend.

Bei der Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung sollten Sie sich von einem fachkundigen Anwalt beraten lassen, da zu weit gefasste Unterlassungserklärungen ein entsprechendes Haftungsrisiko in sich bergen. Wird die Unterlassungserklärung hingegen zu eng gefasst, so besteht die Gefahr, dass der Unterlassungsanspruch nicht erfüllt wurde und der Rechteinhaber den Anspruch mit einer einstweiligen Verfügung oder Unterlassungsklage durchzusetzen versucht. Auch im Hinblick darauf, dass eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung ein Leben lang bindend ist und aufgrund der aufzunehmenden Vertragsstrafe finanzielle Risiken beachtet werden müssen, ist eine anwaltliche Beratung empfehlenswert.

Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

RA Lihl Kettensägen Zombies Redux Abmahnung

Rechtsanwalt Lihl mahnt derzeit Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk "Kettensägen Zombies Redux" im Auftrag der Maximum Uncut Productions ab. Der abgemahnte Rechtsverstoß bezieht sich auf das Anbieten des Werkes in einer sogenannten Tauschbörse, wodurch das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG verletzt sein kann.

Vom Empfänger der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung insgesamt 750,00 € gefordert. Mit Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung sowie Zahlung des geforderten Pauschalbetrages könne so die Angelegenheit für den Betroffenen abschließend geregelt werden.

Die vorformulierte Unterlassungserklärung enthält außerdem eine Vertragsstrafe, die für den Fall der Zuwiderhandlung zu leisten ist.

Grundsätzlich sollte eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht vorschnell abgegeben werden. Die bedingungslose Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung wird im Regelfall als Schuldanerkenntnis gewertet. Selbst im Falle einer tatsächlich begangenen Urheberrechtsverletzung ist die originale Unterlassungserklärung außerdem oft zu weit gefasst; insbesondere ist der Abgemahnte nicht verpflichtet, die Unterlassungserklärung ausschließlich in der verlangten Form abzugeben, wenn der Unterlassungsanspruch auch anders erfüllt werden kann. Hierzu ist in den meisten Fällen eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung notwendig, aber auch ausreichend.

Bei der Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung sollten Sie sich von einem fachkundigen Anwalt beraten lassen, da zu weit gefasste Unterlassungserklärungen ein entsprechendes Haftungsrisiko in sich bergen. Wird die Unterlassungserklärung hingegen zu eng gefasst, so besteht die Gefahr, dass der Unterlassungsanspruch nicht erfüllt wurde und der Rechteinhaber den Anspruch mit einer einstweiligen Verfügung oder Unterlassungsklage durchzusetzen versucht. Auch im Hinblick darauf, dass eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung ein Leben lang bindend ist und aufgrund der aufzunehmenden Vertragsstrafe finanzielle Risiken beachtet werden müssen, ist eine anwaltliche Beratung empfehlenswert.

Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

Waldorf Frommer Rechtsanwälte Der Adler der neunten Legion Abmahnung

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnt im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft Urheberrechtsverletzungen an dem Film "Der Adler der neunten Legion" ab. Der abgemahnte Rechtsverstoß bezieht sich unter anderem auf das Anbieten des Werkes in einer sogenannten Tauschbörse, wodurch das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG verletzt sein kann.

Vom Empfänger der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von 506,00 € Rechtsanwaltskosten sowie 450,00 € Schadenersatz, insgesamt 956,00 € gefordert. Mit Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung sowie Zahlung des geforderten Pauschalbetrages könne so die Angelegenheit für den Betroffenen abschließend geregelt werden.

Die vorformulierte Unterlassungserklärung enthält außerdem eine Vertragsstrafe, die für den Fall der Zuwiderhandlung zu leisten ist.

Grundsätzlich sollte eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht vorschnell abgegeben werden. Die bedingungslose Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung wird im Regelfall als Schuldanerkenntnis gewertet. Selbst im Falle einer tatsächlich begangenen Urheberrechtsverletzung ist die originale Unterlassungserklärung außerdem oft zu weit gefasst; insbesondere ist der Abgemahnte nicht verpflichtet, die Unterlassungserklärung ausschließlich in der verlangten Form abzugeben, wenn der Unterlassungsanspruch auch anders erfüllt werden kann. Hierzu ist in den meisten Fällen eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung notwendig, aber auch ausreichend.

Bei der Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung sollten Sie sich von einem fachkundigen Anwalt beraten lassen, da zu weit gefasste Unterlassungserklärungen ein entsprechendes Haftungsrisiko in sich bergen. Wird die Unterlassungserklärung hingegen zu eng gefasst, so besteht die Gefahr, dass der Unterlassungsanspruch nicht erfüllt wurde und der Rechteinhaber den Anspruch mit einer einstweiligen Verfügung oder Unterlassungsklage durchzusetzen versucht. Auch im Hinblick darauf, dass eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung ein Leben lang bindend ist und aufgrund der aufzunehmenden Vertragsstrafe finanzielle Risiken beachtet werden müssen, ist eine anwaltliche Beratung empfehlenswert.


Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

Rasch Rechtsanwälte Abmahnung Cardiology Good Charlotte

Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte mahnt im Auftrag der EMI Music Germany GmbH & Co. KG Urheberrechtsverletzungen an "Cardiology" von "Good Charlotte" ab. Der abgemahnte Rechtsverstoß bezieht sich unter anderem auf das Anbieten des Werkes in einer sogenannten Tauschbörse, wodurch das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG verletzt sein kann.

Vom Empfänger der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von insgesamt 1.200,00 € gefordert. Mit Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung sowie Zahlung des geforderten Pauschalbetrages könne so die Angelegenheit für den Betroffenen abschließend geregelt werden.

Die vorformulierte Unterlassungserklärung enthält außerdem eine Vertragsstrafe, die für den Fall der Zuwiderhandlung zu leisten ist.

Grundsätzlich sollte eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht vorschnell abgegeben werden. Die bedingungslose Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung wird im Regelfall als Schuldanerkenntnis gewertet. Selbst im Falle einer tatsächlich begangenen Urheberrechtsverletzung ist die originale Unterlassungserklärung außerdem oft zu weit gefasst; insbesondere ist der Abgemahnte nicht verpflichtet, die Unterlassungserklärung ausschließlich in der verlangten Form abzugeben, wenn der Unterlassungsanspruch auch anders erfüllt werden kann. Hierzu ist in den meisten Fällen eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung notwendig, aber auch ausreichend.

Bei der Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung sollten Sie sich von einem fachkundigen Anwalt beraten lassen, da zu weit gefasste Unterlassungserklärungen ein entsprechendes Haftungsrisiko in sich bergen. Wird die Unterlassungserklärung hingegen zu eng gefasst, so besteht die Gefahr, dass der Unterlassungsanspruch nicht erfüllt wurde und der Rechteinhaber den Anspruch mit einer einstweiligen Verfügung oder Unterlassungsklage durchzusetzen versucht. Auch im Hinblick darauf, dass eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung ein Leben lang bindend ist und aufgrund der aufzunehmenden Vertragsstrafe finanzielle Risiken beachtet werden müssen, ist eine anwaltliche Beratung empfehlenswert.

Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

URMANN + COLLEGEN Toy Sluts Abmahnung DigiProtect

Die U + C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnen derzeit Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk "Toy Sluts" im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH ab. Der abgemahnte Rechtsverstoß bezieht sich auf das Anbieten des Werkes in einer sogenannten Tauschbörse, wodurch das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG verletzt sein kann.

Vom Empfänger der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung insgesamt 650,00 € gefordert. Mit Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung sowie Zahlung des geforderten Pauschalbetrages könne so die Angelegenheit für den Betroffenen abschließend geregelt werden.

Die vorformulierte Unterlassungserklärung enthält außerdem eine Vertragsstrafe, die für den Fall der Zuwiderhandlung zu leisten ist.

Grundsätzlich sollte eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht vorschnell abgegeben werden. Die bedingungslose Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung wird im Regelfall als Schuldanerkenntnis gewertet. Selbst im Falle einer tatsächlich begangenen Urheberrechtsverletzung ist die originale Unterlassungserklärung außerdem oft zu weit gefasst; insbesondere ist der Abgemahnte nicht verpflichtet, die Unterlassungserklärung ausschließlich in der verlangten Form abzugeben, wenn der Unterlassungsanspruch auch anders erfüllt werden kann. Hierzu ist in den meisten Fällen eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung notwendig, aber auch ausreichend.

Bei der Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung sollten Sie sich von einem fachkundigen Anwalt beraten lassen, da zu weit gefasste Unterlassungserklärungen ein entsprechendes Haftungsrisiko in sich bergen. Wird die Unterlassungserklärung hingegen zu eng gefasst, so besteht die Gefahr, dass der Unterlassungsanspruch nicht erfüllt wurde und der Rechteinhaber den Anspruch mit einer einstweiligen Verfügung oder Unterlassungsklage durchzusetzen versucht. Auch im Hinblick darauf, dass eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung ein Leben lang bindend ist und aufgrund der aufzunehmenden Vertragsstrafe finanzielle Risiken beachtet werden müssen, ist eine anwaltliche Beratung empfehlenswert.

Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.

Die Gefahr von Doppelabmahnungen bei Move It und Berlin City Girl

Das „Geschäftsmodell Abmahnung“ ist immer wieder für Überraschungen gut, zumeist auf Seiten der Abgemahnten. Vor einiger Zeit noch ungewöhnlich, mittlerweile gewissermaßen „Alltagsgeschäft“ ist die Gefahr von sog. Doppelabmahnungen. Beispiele dafür sind die Titel Move It und Berlin City Girl der Künstlergruppe Culcha Candela.

Was genau ist mit einer Doppelabmahnung gemeint? Bei einer solchen mahnen die verschiedenen Rechteinhaber, also zum Beispiel die Urheber und der Musikverlag, einzeln ab. Urheber und Rechteinhaber haben nämlich jeweils eigene Rechte und sind nicht verpflichtet, diese zusammenzufassen und in einer einzigen Abmahnung geltend zu machen. Die Folge: auf den Abgemahnten kommen unter Umständen zweimal Abmahngebühren und Schadensersatz zu, weiter wird zweimal die Abgabe einer entsprechenden Unterlassungserklärung gefordert.

Um wieder auf das Beispiel „Culcha Candela – Move It“ oder „Culcha Candela – Berlin City Girl“ zurückzukommen: hier ist es so, dass zunächst eine Abmahnung durch die Kanzlei Nümann + Lang Rechtsanwälte im Auftrag der Styleheads GmbH erfolgt, anschließend erhalten die meisten Abgemahnten eine weitere Abmahnung durch die Urheber (also die Schöpfer des Werkes) selbst. Das geschieht dann durch die Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe Rechtsanwälte. Oder die Abmahnungen treffen in umgekehrter Reihenfolge ein, was im Ergebnis jedoch keinen Unterschied bedeutet.

Um einer solchen Doppelabmahnung zuvorzukommen sollte an die Abgabe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung sofort mit Erhalt der ersten Abmahnung gedacht werden. Diese ist an die jeweils (noch) nicht abmahnende Partei zu richten.

Unabhängig davon, welche der beiden Abmahnungen in einem solchen Fall zuerst eintrifft: keinesfalls sollte die originale Unterlassungserklärung unterzeichnet werden. Vielmehr ist an die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung zu denken, bei deren Erstellung ein Rechtsanwalt Ihnen behilflich sein wird. Insbesondere sollten Sie sich umfassend über die mit Abgabe einer (modifizierten) Unterlassungserklärung verbundenen Rechtsolgen aufklären lassen, da ein Verstoß gegen eine solche abgegebene Erklärung schnell sehr hohe Kosten verursachen kann.

Die Unterlassungserklärung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte

Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München vertritt einige recht bekannte Unternehmen aus der Unterhaltungsbranche. Dazu gehören beispielsweise die Sony Music Entertainment Germany GmbH, die Constantin Film Verleih GmbH, die Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft oder auch die Universum Film GmbH. Den meisten, die Post von der genannten Rechtsanwaltskanzlei im Auftrag dieser oder anderer Mandanten erhalten haben, ist die Kanzlei als Abmahnkanzlei bekannt. Abhängig von der Art des Werkes wird der Abgemahnte zur Kasse gebeten: zwischen 806 und 956 € soll er für den behaupteten Rechtsverstoß bezahlen, im Einzelfall können die Kosten auch deutlich darüber liegen.

Daneben soll der Abgemahnte außerdem jeweils eine Unterlassungserklärung abgeben. Praktischerweise legt die Kanzlei Waldorf Frommer den Abmahnschreiben auch immer eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei. Betroffene können sich durch die Unterzeichnung viel Zeit sparen – allerdings kein Geld.

Die bedingungslose Abgabe der von Waldorf Frommer beigefügten Unterlassungserklärung wird im Regelfall als Schuldanerkenntnis zu werten sein. Selbst bei nicht gegebener Verantwortlichkeit für den behaupteten Rechtsverstoß ist eine Verteidigung gegen die Forderung anschließend schwierig.

Auch umfassen die Unterlassungserklärungen der Kanzlei Waldorf Frommer regelmäßig alle Werke des betroffenen Rechteinhabers. Eine in dieser Form abgegebene Unterlassungserklärung zieht demnach eine nahezu unüberschaubare Haftung nach sich.

Schon aus diesen beiden Gründen kann nur davon abgeraten werden, die beiliegende Unterlassungserklärung ungeprüft zu übernehmen.

Zur Erfüllung des geltend gemachten Unterlassungsanspruches ist eine modifizierte Unterlassungserklärung ebenso geeignet. Diese sollte zum einen ausdrücklich ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage erfolgen. Daneben sollte sie in den meisten Fällen auch nur auf das betroffene Werk beschränkt werden.

Die modifizierte Unterlassungserklärung sollte aus verschiedenen Gründen erst nach Rücksprache und mit einem Anwalt formuliert werden. Mit diesem kann auch die weitere Vorgehensweise im Einzelfall besprochen werden.

Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.