Internetrecht Freising

Mittwoch, 20. April 2011

Die Unterlassungserklärung der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte

Betroffene, die von der Kanzlei Rasch im Auftrag der Universal Music GmbH oder der EMI Music Germany GmbH & Co. KG eine Abmahnung erhalten haben, werden regelmäßig aufgefordert neben der Zahlung von 1.200,00 € eine Unterlassungserklärung abzugeben. Die Abgabe der Unterlassungserklärung ist dabei der einzig sinnvolle Weg, die Wiederholungsgefahr des behaupteten Rechtsverstoßes auszuräumen.

Die Kanzlei Rasch legt den Abmahnungen auch regelmäßig ein Muster einer solchen Unterlassungserklärung bei, das bereits vollständig ausgefüllt ist und nur noch mit Datum und Unterschrift versehen werden muss.

Davon ist jedoch entschieden abzuraten.

Zum einen enthält die von Rasch vorgelegte Unterlassungserklärung eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 €, die für jeden (!) Fall der Zuwiderhandlung zu zahlen wäre. Das bedeutet: verstößt man nach Abgabe der Erklärung gegen dieselbe, so wird eine Vertragsstrafe in dieser Höhe fällig. Und zwar jedes Mal, für jeden einzelnen Verstoß.

Die Aufnahme einer Vertragsstrafe ist zwar grundsätzlich notwendig, damit die Unterlassungserklärung die notwendige Ernstlichkeit aufweist. Allerdings ist es empfehlenswert, diese nach dem Hamburger Brauch ins Ermessen des Unterlassungsgläubigers zu stellen.

Weiter ist die Unterlassungserklärung der Kanzlei Rasch auf alle Werke aus dem geschützten Musikrepertoire des Unterlassungsgläubigers bezogen. Dies ist meines Erachtens völlig unnötig; gibt der Abgemahnte die Erklärung in der vorliegenden Form ab, so hat dies eine nahezu unüberschaubare Haftung zur Folge. Hier sollte eine Beschränkung auf die streitgegenständlichen Werke vorgenommen werden.

Unabhängig davon sollte eine originale Unterlassungserklärung ohnehin nur sehr selten abgegeben werden. Regelmäßig dürfte die unwidersprochene Abgabe einer Unterlassungserklärung als Schuldanerkenntnis zu werten sein. Ein solches abzugeben ist jedoch nicht in jedem Falle sinnvoll.

Aus diesem Grund sollte lediglich eine abgeänderte Unterlassungserklärung abgegeben werden, die am besten von einem Anwalt formuliert werden sollte. Mit diesem kann auch die weitere Vorgehensweise im Einzelfall besprochen werden.