Internetrecht Freising

Dienstag, 26. April 2011

Waldorf Frommer Rechtsanwälte Sale El Sol Shakira Abmahnung

Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte mahnt im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH Urheberrechtsverletzungen an "Sale El Sol" von "Shakira" ab. Der abgemahnte Rechtsverstoß bezieht sich auf das Anbieten des Werkes in einer sogenannten Tauschbörse, wodurch das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG verletzt sein kann.

Vom Empfänger der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von 506,00 € Rechtsanwaltskosten sowie 450,00 € Schadenersatz, insgesamt 956,00 € gefordert. Mit Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung sowie Zahlung des geforderten Pauschalbetrages könne so die Angelegenheit für den Betroffenen abschließend geregelt werden.

Die vorformulierte Unterlassungserklärung enthält außerdem eine Vertragsstrafe, die für den Fall der Zuwiderhandlung zu leisten ist.

Grundsätzlich sollte eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht vorschnell abgegeben werden. Die bedingungslose Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung wird im Regelfall als Schuldanerkenntnis gewertet. Selbst im Falle einer tatsächlich begangenen Urheberrechtsverletzung ist die originale Unterlassungserklärung außerdem oft zu weit gefasst; insbesondere ist der Abgemahnte nicht verpflichtet, die Unterlassungserklärung ausschließlich in der verlangten Form abzugeben, wenn der Unterlassungsanspruch auch anders erfüllt werden kann. Hierzu ist in den meisten Fällen eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung notwendig, aber auch ausreichend.

Bei der Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung sollten Sie sich von einem fachkundigen Anwalt beraten lassen, da zu weit gefasste Unterlassungserklärungen ein entsprechendes Haftungsrisiko in sich bergen. Wird die Unterlassungserklärung hingegen zu eng gefasst, so besteht die Gefahr, dass der Unterlassungsanspruch nicht erfüllt wurde und der Rechteinhaber den Anspruch mit einer einstweiligen Verfügung oder Unterlassungsklage durchzusetzen versucht. Auch im Hinblick darauf, dass eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung ein Leben lang bindend ist und aufgrund der aufzunehmenden Vertragsstrafe finanzielle Risiken beachtet werden müssen, ist eine anwaltliche Beratung empfehlenswert.

Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.