Internetrecht Freising

Mittwoch, 27. April 2011

Waldorf Frommer Rechtsanwälte Abmahnung Kings of Leon Only

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnt Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH ab.


Betroffenes Werk: Kings of Leon - Only

Geltend gemachte Ansprüche: Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 956,00 €


Wichtig ist, dass die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht vorschnell oder gar ungeprüft abgegeben werden sollte. Die bedingungslose Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung wird im Regelfall als Schuldanerkenntnis gewertet. Selbst im Falle einer tatsächlich begangenen Urheberrechtsverletzung ist die originale Unterlassungserklärung außerdem oft zu weit gefasst; insbesondere ist der Abgemahnte nicht verpflichtet, die Unterlassungserklärung ausschließlich in der verlangten Form abzugeben, wenn der Unterlassungsanspruch auch anders erfüllt werden kann. Hierzu ist in den meisten Fällen eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung notwendig, aber auch ausreichend.


Bei der Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung sollten Sie sich von einem fachkundigen Anwalt beraten lassen, da zu weit gefasste Unterlassungserklärungen ein entsprechendes Haftungsrisiko in sich bergen. Wird die Unterlassungserklärung hingegen zu eng gefasst, so besteht die Gefahr, dass der Unterlassungsanspruch nicht erfüllt wurde und der Rechteinhaber den Anspruch mit einer einstweiligen Verfügung oder Unterlassungsklage durchzusetzen versucht. Auch im Hinblick darauf, dass eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung ein Leben lang bindend ist und aufgrund der aufzunehmenden Vertragsstrafe finanzielle Risiken beachtet werden müssen, ist eine anwaltliche Beratung empfehlenswert.


Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.