Internetrecht Freising

Dienstag, 19. April 2011

Die Unterlassungserklärung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte

Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München vertritt einige recht bekannte Unternehmen aus der Unterhaltungsbranche. Dazu gehören beispielsweise die Sony Music Entertainment Germany GmbH, die Constantin Film Verleih GmbH, die Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft oder auch die Universum Film GmbH. Den meisten, die Post von der genannten Rechtsanwaltskanzlei im Auftrag dieser oder anderer Mandanten erhalten haben, ist die Kanzlei als Abmahnkanzlei bekannt. Abhängig von der Art des Werkes wird der Abgemahnte zur Kasse gebeten: zwischen 806 und 956 € soll er für den behaupteten Rechtsverstoß bezahlen, im Einzelfall können die Kosten auch deutlich darüber liegen.

Daneben soll der Abgemahnte außerdem jeweils eine Unterlassungserklärung abgeben. Praktischerweise legt die Kanzlei Waldorf Frommer den Abmahnschreiben auch immer eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei. Betroffene können sich durch die Unterzeichnung viel Zeit sparen – allerdings kein Geld.

Die bedingungslose Abgabe der von Waldorf Frommer beigefügten Unterlassungserklärung wird im Regelfall als Schuldanerkenntnis zu werten sein. Selbst bei nicht gegebener Verantwortlichkeit für den behaupteten Rechtsverstoß ist eine Verteidigung gegen die Forderung anschließend schwierig.

Auch umfassen die Unterlassungserklärungen der Kanzlei Waldorf Frommer regelmäßig alle Werke des betroffenen Rechteinhabers. Eine in dieser Form abgegebene Unterlassungserklärung zieht demnach eine nahezu unüberschaubare Haftung nach sich.

Schon aus diesen beiden Gründen kann nur davon abgeraten werden, die beiliegende Unterlassungserklärung ungeprüft zu übernehmen.

Zur Erfüllung des geltend gemachten Unterlassungsanspruches ist eine modifizierte Unterlassungserklärung ebenso geeignet. Diese sollte zum einen ausdrücklich ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage erfolgen. Daneben sollte sie in den meisten Fällen auch nur auf das betroffene Werk beschränkt werden.

Die modifizierte Unterlassungserklärung sollte aus verschiedenen Gründen erst nach Rücksprache und mit einem Anwalt formuliert werden. Mit diesem kann auch die weitere Vorgehensweise im Einzelfall besprochen werden.

Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing in Tauschbörsen finden Sie hier.