Internetrecht Freising

Freitag, 27. Januar 2012

Abmahnung Rasch Rechtsanwälte

Abmahnung Rasch Rechtsanwälte, was tun?

Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte mit Sitz in Hamburg mahnt vor allem für folgende Rechteinhaber ab:

  • Sony Music Entertainment (Germany) GmbH
  • Warner Music Group Germany Holding GmbH
  • EMI Music Germany GmbH & Co. KG
  • Universal Music GmbH

Die abgemahnten Werkarten bei einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung umfassen dabei:

  • Musik (überwiegend komplette Alben)
  • Musik (Zusammenstellung mehrerer Einzeltitel aus sog. Chartcontainern)

Regelmäßig werden von den Betroffenen hohe Geldforderungen (ab 1.200,- EUR) sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Die Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass die Abgabe der originalen Unterlassungserklärung als Schuldanerkenntnis gewertet wird und dementsprechend allenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte. Betreffend die Forderung sollte das weitere Vorgehen jeweils im Einzelfall gewählt werden, es lassen sich jedoch grundsätzlich in jedem Fall angemessene Lösungen finden. In den meisten Fällen ist wenigstens eine Reduzierung der Forderung möglich.

In unserer Kanzlei beraten wir jährlich rund 700 Mandanten bei einer Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrechts. Gerne können auch Sie sich an uns wenden.

Weitere Informationen zu Abmahnungen durch die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte: Abmahnung Rasch Rechtsanwälte