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Freitag, 27. Januar 2012

Abmahnung Waldorf Frommer

Abmahnung Waldorf Frommer, was tun?

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte mit Sitz in München mahnt vor allem für folgende Rechteinhaber ab:

  • Sony Music Entertainment (Germany) GmbH
  • DHV - Der Hörverlag GmbH
  • Verlagsgruppe Lübbe GmbH & Co. KG
  • Verlagsgruppe Random House GmbH
  • Concorde Filmverleih GmbH
  • Constantin Film Verleih GmbH
  • Majestic Filmverleih GmbH
  • Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft
  • Tiberius Film GmbH & Co. KG
  • Warner Bros. Entertainment GmbH
  • Universum Film GmbH

Die abgemahnten Werkarten bei einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung umfassen dabei:

  • Musik (überwiegend komplette Alben)
  • Hörbücher
  • Filme

Regelmäßig werden von den Betroffenen hohe Geldforderungen sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Die Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass die Abgabe der originalen Unterlassungserklärung als Schuldanerkenntnis gewertet wird und dementsprechend allenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte. Betreffend die Forderung sollte das weitere Vorgehen jeweils im Einzelfall gewählt werden, es lassen sich jedoch grundsätzlich in jedem Fall angemessene Lösungen finden. In den meisten Fällen ist wenigstens eine Reduzierung der Forderung möglich.

In unserer Kanzlei beraten wir jährlich rund 700 Mandanten bei einer Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrechts. Gerne können auch Sie sich an uns wenden.

Weitere Informationen zu Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer: Abmahnung Waldorf Frommer