Internetrecht Freising

Donnerstag, 1. März 2012

Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

Schon länger überwachen Überwachungsfirmen Filesharing-Programme auf der Suche nach Rechtsverletzungen. Nicht selten werden dabei auch tatsächlich Rechtsverletzungen festgestellt, die dann eine teure Abmahnung nach sich ziehen. In den meisten Fällen folgt hier eine teure Abmahnung. Das Abmahnschreiben dient der Geltendmachnung von Zahlungs- und Unterlassungsansprüchen. Der Unterlassungsanspruch ist das eigentliche und wichtigere Ziel der Abmahnung. Auch der Zahlungsanspruch kann erschrecken: mehr als 1.000,- EUR sind hier möglich. Der abgemahnte Anschlussinhaber wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Hierzu liegt dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei, die jedoch keinesfalls unterschrieben werden sollte. Außerdem soll der abgemahnte Anschlussinhaber einen pauschalen Abgeltungsbetrag bezahlen, der sich u.a. aus Anwaltskosten und Schadenersatz zusammensetzt. In den meisten Fällen sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Wegen der Bedeutung der Unterlassungserklärung sollte man sich hier Hilfe von einem Anwalt holen. Je nach Vorgehensweise und Risikobewusstsein kann es bei der Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung bleiben, es sind dann aber noch die Zahlungsansprüche offen, die auch eingeklagt werden können.


Die Abmahnung richtet sich in nahezu jedem Fall zunächst an den Anschlussinhaber, der als Person hinter dem Internetanschluss ermittelt werden kann. Ob dieser jedoch tatsächlich für die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung zur Verantwortung gezogen werden kann, ist eine Frage des jeweiligen Einzelfalls. Wichtig ist allerdings, dass das Abmahnschreiben nicht unbeachtet bleiben darf, da in diesem Fall kostenintensive gerichtliche Verfahren drohen können.


Noch ist es nicht zu spät und kompetente Anwälte beraten nach dem Erhalt eines Abmahnschreibens.


Zusätzliche Infos:


Abmahnung FAREDS

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